Zusätzlich zu ihren Akkreditierungsaufgaben ist die DAkkS nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes des Landes Berlin (BlnBodSUV) als beliehene Stelle des Landes Berlin für die Zulassung von Untersuchungsstellen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) im Land Berlin zuständig.
Mit der Zulassung wird sichergestellt, dass Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, über die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung werden regelmäßig durch eine Akkreditierung für die entsprechenden Untersuchungsbereiche nachgewiesen.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Untersuchungsstelle im Land Berlin betrieben wird (Erstzulassung). In anderen Bundesländern betriebene Untersuchungsstellen werden entsprechend den landesrechtlichen Regelungen in dem Bundesland zugelassen, in dem sie angesiedelt sind. Diese Zulassung wird für das Land Berlin auf Antrag bestätigt, sofern die Anforderungen vergleichbar sind (Zweitzulassung). Bietet das Bundesland, in dem die Untersuchungsstelle betrieben wird, kein eigenes Zulassungsverfahren an und arbeitet die Untersuchungsstelle im Land Berlin, kann ein Erstzulassungsverfahren im Land Berlin erfolgen.
Zugelassene Untersuchungsstellen werden in die bundesweite Datenbank ReSyMeSa unter Angabe des Geltungszeitraums und der zugelassenen Untersuchungsbereiche eingetragen.
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)
Für den Antrag auf Zulassung nach § 18 BBodSchG werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
Für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Zulassung von Untersuchungsstellen erhebt die DAkkS Gebühren auf der Grundlage des Berliner Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. der Umweltschutzgebührenordnung (UGebO). Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus den Tarifstellen 7000 ff. der Anlage zur UGebO.
Die Zuständigkeit für die Zulassung ist innerhalb der DAkkS dem Justitiariat zugeordnet. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit Christina Huß (Tel. 030 670591-71, notifizierung [at] dakks [dot] de) als primäre Ansprechpartnerin in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass die DAkkS keine E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur annehmen kann.