Die DAkkS erbringt den Großteil ihrer Akkreditierungsleistungen in Deutschland und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die rechtlichen Grundlagen dieser hoheitlichen Tätigkeit bilden das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und die europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Für ihre Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich erhebt die DAkkS kostendeckende Gebühren und Auslagen und ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach zeitlichem Aufwand auf Basis der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Die Auslagen richten sich nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG).
Die Gebührensätze sind so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sachaufwand, der mit den "individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen" verbunden ist, abgedeckt wird.
Die DAkkS übt ihre Akkreditierungstätigkeiten auch außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs des Akkreditierungsstellengesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 aus.
Die Kosten für diese nicht hoheitlichen Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS nach einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten.