Interessierte Zertifizierungsstellen können sich ab sofort von der DAkkS für den Bereich gebietseigene Gehölze akkreditieren lassen. Startschuss dafür ist die Veröffentlichung eines entsprechenden Fachmoduls durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Der jährlich am 9. Juni stattfindende World Accreditation Day hat zum Ziel, den hohen Stellenwert von Akkreditierung und Konformitätsbewertung in der internationalen Qualitätsinfrastruktur herauszustellen. Ein Schwerpunkt legt der diesjährige Aktionstag auf den Mehrwert der Akkreditierung im Rahmen von Lieferketten und Beschaffungsaktivitäten.
Die DAkkS warnt in ihrer Eigenschaft als nationale Akkreditierungsbehörde vor akkreditierungsrechtlich unzulässigen Geschäftsmodellen im Bereich der Zertifizierung von Managementsystemen.
Das neue Regelkonzept der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nimmt Form an. Zukünftig wird das DAkkS-Regelwerk übersichtlicher strukturiert, schlanker angelegt und noch einheitlicher formuliert sein.
Gesetzlich versicherte Patienten können sich zukünftig auf ein effektives Prüfsystem im Bereich der Hilfsmittelversorgung verlassen. Ab dem 1. Mai 2019 werden Hilfsmittelleistungserbringer, wie etwa Hörakustiker oder Sanitätshäuser, nur noch durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen geprüft und verlässlich überwacht. Mit der Akkreditierung dieser Stellen nach § 126 SGB V leistet die DAkkS einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Hilfsmittelversorgungsqualität in Deutschland.
Die DAkkS rät Prüf- und Kalibrierlaboratorien dringend, ihre Akkreditierung frühzeitig auf die revidierte DIN EN ISO/IEC 17025:2018 umzustellen. Bisher hat erst ein geringer Anteil der akkreditierten Laboratorien die Umstellung beantragt oder vorgenommen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird in die-sem Jahr ein staatliches Siegel für ökologisch und sozial nachhaltig produzierte Textilien auf den Markt bringen. Interessierte Zertifizierungsstellen können bei den anstehenden Unternehmens- und Produktprüfungen mitwirken.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Befristung von Akkreditierungen vom 19. September 2018 erteilt die DAkkS Akkreditierungen ohne Befristung für all jene Bereiche, für die es keine besondere gesetzliche Befristungsregelung gibt. Welche Änderungen in der Antragsstellung ergeben sich daraus für die Kunden der DAkkS?
Am 14. Februar trafen Cecilie Laake, Direktor General der Norsk Akkreditering (NA) und Tove Kristin Dokka, Accreditation Manager der norwegischen Akkreditierungsstelle zu einem bilateralen Austausch bei der DAkkS ein. Im Mittelpunkt standen das risikobasierte Begutachtungskonzept, die Organisationsstrukturen bei der DAkkS sowie die Neue Gebührenverordnung.