Eine gut funktionierende Qualitätsinfrastruktur sorgt dafür, dass voneinander abweichende Regelungen, Vorschriften, Standards und Pflichtanforderungen kompatibel und aufeinander abgestimmt sind. Die Kooperationsveranstaltung der DAkkS und des DIN erläutert die Elemente einer wirksamen Qualitätsinfrastruktur und zeigt anhand von Beispielen auf, wie sie erfolgreich funktionieren kann.
Mit Blick auf das Ende des Twinning-Projektes „Strengthening the National Accreditation System of the Republic of Azerbaijan“ luden die Projektpartner am 1. Oktober 2019 zu einer Abschlussveranstaltung in Baku, Aserbaidschan, ein. Mit dabei waren unter anderem als federführender Partner die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die Akkreditierungsstellen Italiens und Lettlands, ACCREDIA und LATAK sowie der Botschafter der Europäischen Delegation und Vertreter der Akkreditierungsstelle Aserbaidschans (AzAK).
Die Europäische Akkreditierungsorganisation (EA) konnte Anfang Oktober den turnusmäßigen Evaluierungsprozess der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) noch nicht abschließen. Das zuständige Gremium räumt Deutschland eine Nachfrist bis Ende Dezember ein, um zwei Beanstandungen zu korrigieren. Allerdings kann die DAkkS die Beanstandungen des Evaluierungsteams nicht selber beheben.
Am 11. Juni 2019 hat die EU das Inverkehrbringen und den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen der sogenannten „Offenen Kategorie“ in Europa einheitlich geregelt. Das Inverkehrbringen erfordert vom Hersteller/Inverkehrbringer unter gewissen Umständen die Einschaltung einer benannten Stelle. Diese bedarf für die Notifizierung zwingend einer Akkreditierung.
Am 30. November 2020 endet die Umstellungsfrist auf die revidierte DIN EN ISO/IEC 17025:2018. Doch noch immer sind nur wenige der insgesamt rund 2.900 betroffenen Labor-Akkreditierungen umgestellt. In Anbetracht der auslaufenden Frist für die Umstellung rät die DAkkS Prüf- und Kalibrierlaboratorien dringend, ihre Akkreditierung jetzt umzustellen.
Die DAkkS weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, sowohl die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, als auch die in diesem Zusammenhang erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und zu schützen.
Im Rahmen der 19. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft akkreditierter Laboratorien (AAL) am 13. und 14. September in Berlin bekräftigte die DAkkS die wesentliche Rolle der Akkreditierung für das Qualitätsmanagement der Labore. Dabei standen unter anderem die Änderungen an der DIN EN ISO 15189 im Fokus.
Aufgrund der zunehmenden Relevanz und der hohen Nachfrage bietet die DAkkS seit 1. September Akkreditierungen von Biobanken auf Basis der ISO 20387 an. Bislang war die Akkreditierung nur für spezifische Teile der Tätigkeit von Biobanken möglich.
Mit Einführung des staatlichen Siegels „Grüner Knopf“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird dem Verbraucher ein verlässliches Erkennungszeichen für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien angeboten, das klare Anforderungen an die Hersteller und deren Lieferkette formuliert sowie eine staatlich überwachte Kontrolle gewährleistet.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11. Juli 2019 den Antrag einer Zertifizierungsstelle auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Aussetzung ihrer Akkreditierung wegen der Durchführung von unzulässigen Matrixzertifizierungen zurückgewiesen. Das Gericht hat damit die Position der DAkkS vollumfänglich bestätigt.