Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Die Änderung des § 8 Absatz 4 VwKostG sieht vor, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in den Ausnahmekatalog derjenigen Einrichtungen aufzunehmen, die für ihre Amtshandlungen auch gegenüber den eigentlich gebührenbefreiten Behörden Gebühren erheben dürfen. Dies war der DAkkS bisher nicht möglich.
Mit der konstituierenden Sitzung des Fachbeirates „System- / Personenzertifizierungen“ am 1. Dezember 2010 hat der Akkreditierungsbeirat (AKB) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den letzten von insgesamt sieben Fachbeiräten eingerichtet. Der AKB komplettiert damit seinen im Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) festgelegten organisatorischen Aufbau.
Zahlreiche Kunden der Gesellschaft für Akkreditierung und Zertifizierung mbH (GAZ) haben sich zuletzt mit Fragen zur Gültigkeit ihrer Akkreditierung an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gewandt. Die DAkkS beantwortet an dieser Stelle die häufigsten Fragen und gibt einige Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vertiefen ihre Zusammenarbeit. Am 19. Oktober 2010 unterzeichneten Norbert Barz, Geschäftsführer der DAkkS, und BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden in Bonn eine Verwaltungsvereinbarung der beiden Stellen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) warnt Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen in Deutschland, sich von der Gesellschaft für Akkreditierung und Zertifizierung mbH (GAZ) akkreditieren zu lassen.
Das International Accreditation Forum (IAF), die weltweite Vereinigung von Akkreditierungsstellen für den Bereich der Zertifizierung von Produkten, Managementsystemen und Personen, warnt vor einem Plagiat seiner Website.
Ab sofort bietet die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gemeinsam mit der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) die Nutzung des „Kombinierten MRA-Zeichens“ an. Mit diesem Zeichen können Laboratorien, die durch die DAkkS akkreditiert wurden, auf die internationale Anerkennung ihrer Prüf- oder Kalibrierleistungen aufmerksam machen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) soll zukünftig für ihre Amtshandlungen im Bereich Akkreditierung auch von gebührenbefreiten öffentlichen Einrichtungen Gebühren erheben können.
Fristgerecht zum 1. Januar 2010 nimmt die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ihre Tätigkeit als nationale Akkreditierungsstelle für die deutsche Wirtschaft auf. An der neuen DAkkS, die mit der Aufgabe der Akkreditierung beliehen wird, sind die Wirtschaft und der Bund beteiligt; auch die Länder können sich an der beliehenen Gesellschaft beteiligen.