Laboratorien, die bei der DAkkS für einen flexiblen Akkreditierungsbereich akkreditiert sind, müssen die Umsetzung der neuen Version des Dokuments "Anforderungen der EA an die Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche" (EA 2/15) nachweisen. Die Übergangsfrist zur Implementierung der neuen Version des EA-Dokuments lief am April 2020 aus. Die DAkkS weist darauf hin, dass sie die seit dem 16. April 2020 verpflichtend umzusetzende Regelung nun verstärkt begutachtet.
Seit Mitte August 2020 ist die „Anleitung für die Akkreditierung von Personenzertifizierungsstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und zur Zertifizierung der Fachkunde nach den Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen gemäß NiSV“ veröffentlicht. Die DAkkS nimmt ab sofort Anträge für Akkreditierungen in diesem Bereich an.