Ab 1. September 2020 führt die DAkkS Begutachtungen auch für Überwachungen, Erweiterungen sowie Wiederholungsbegutachtungen inklusive Witness-Audits vor Ort durch. Bereits zum Anfang Juli hat die DAkkS mit der Wiederaufnahme von Vor-Ort-Begutachtungen unter anderem für Erstakkreditierungen begonnen. Vorangegangen war eine durch die Corona-Pandemie bedingte umfassende Umstellung des Begutachtungsbetriebes auf Fernbegutachtungen.
Die Sicherheit der Energieversorgung erfordert zunehmend einen angemessenen Schutz der IT-gestützten Prozesse der sogenannten "Kritischen Infrastrukturen" vor Bedrohungen. Zertifizierungsstellen, die Betreiber von Strom- und Gasnetzen zertifizieren, konnten sich dazu bereits für § 11, Satz 1a des EnWG durch die DAkkS akkreditieren lassen. Nun ist auch die Akkreditierung nach § 11, 1b für die Zertifizierung von Energieanlagenbetreiber möglich.
Seit dem 4. Juli 2020 ist die neue Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) in Kraft. Die DAkkS hat die Prüfverfahrensliste entsprechend aktualisiert. Konformitätsbewertungsstellen (KBS), die über eine Akkreditierung im Bereich des Fachmoduls Abfall verfügen, können ab sofort einen Antrag auf Erweiterung ihrer Akkreditierung stellen, die die aktualisierten Anforderungen der neuen DepV berücksichtigt.