Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11. Juli 2019 den Antrag einer Zertifizierungsstelle auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Aussetzung ihrer Akkreditierung wegen der Durchführung von unzulässigen Matrixzertifizierungen zurückgewiesen. Das Gericht hat damit die Position der DAkkS vollumfänglich bestätigt.
Im Zuge ihrer 43. Hauptversammlung am 22. und 23. Mai in Rom stellte sich EA klar hinter die vorhandenen Regelungen über die Unparteilichkeit von Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Per Resolution wandte sich EA gegen die kürzlich veröffentlichte Auffassung von ISO CASCO, wonach auch Hersteller unter dem gleichen Dach Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17065 betreiben dürften.