Gesetzlich versicherte Patienten können sich zukünftig auf ein effektives Prüfsystem im Bereich der Hilfsmittelversorgung verlassen. Ab dem 1. Mai 2019 werden Hilfsmittelleistungserbringer, wie etwa Hörakustiker oder Sanitätshäuser, nur noch durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen geprüft und verlässlich überwacht. Mit der Akkreditierung dieser Stellen nach § 126 SGB V leistet die DAkkS einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Hilfsmittelversorgungsqualität in Deutschland.