Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird zukünftig keine Regeln mehr als eigene Regeln vorhalten und veröffentlichen, die lediglich den sogenannten "Stand der Technik" (Level 4 und 5) beschreiben. Das sieht das überarbeitete Regelwerkskonzept der DAkkS vor. Zahlreiche Regeln im Bereich der Metrologie werden daher an den Deutschen Kalibrierdienst (DKD) übertragen.
Das horizontale Komitee der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat am 19. März 2018 eine Auslegungsentscheidung (2/2018) zur Unzulässigkeit von Haftungsausschlüssen (Disclaimer) als Ergänzung einer Zertifizierungsvereinbarung gemäß Tz. 4.1.2 ISO/IEC 17065 getroffen.
Diese amtliche Mitteilung gibt Hinweise zum Umfang der Zertifizierungsvereinbarung und zur Unzulässigkeit von Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und internem oder externem Personal der Konformitätsbewertungsstelle über die Durchführung von Evaluierungstätigkeiten.
Mit Inkrafttreten der neuen Akkreditierungsstellengebührenverordnung zum 1. Juli 2018 änderte sich die Berechnungsgrundlage für Leistungen der DAkkS. Die Verordnung wurde bereits Mitte Dezember 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen.