Die DAkkS hat das Dokument „Einbeziehung von Eignungsprüfungen in die Akkreditierung“ (71 SD 0 010) veröffentlicht. Die Regel wurde durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt und ist als Anforderungsdokument bei der Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, medizinischen Laboratorien und – sofern zutreffend – bei Inspektionsstellen anzuwenden.
Der nachfolgende Text ist eine aktualisierte Version einer Meldung auf der DAkkS-Website vom 19.Juni 2012.
Der DAkkS ist eine Akkreditierungsstelle bekannt geworden, die in ihrem Internetauftritt rechtswidrig Akkreditierungsleistungen in Deutschland anbietet. Es handelt sich dabei um die European Quality Council (EQC) mit Sitz in England.