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Die DAkkS hat die revidierte Fassung ihrer Regel zur „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten“ (71 SD 0 014) in der Version 1.1 auf ihrer Website veröffentlicht. Diese Akkreditierungsverfahren werden auch als Multistandortverfahren bezeichnet.
Auf seiner 27. Generalversammlung hat das International Accreditation Forum (IAF) eine zweijährige Einführungsfrist für die revidierte Version des international anerkannten Standards für Informationssicherheits-Management ISO/IEC 27001:2013 („Informationstechnik - IT-Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen“) beschlossen.
Nach der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) hat die Deutsche Akkreditierungsstelle zwei revidierte Regeln veröffentlicht. Dies betrifft die Regeln Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Prüflaboratorien, Kalibrierlaboratorien und medizinischen Laboratorien (71 SD 0 002) und Festlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen (71 SD 0 012).
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wird in diesem Jahr die ersten Verifizierungs- und Validierungsstellen im Bereich Emissionshandel auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 600/2012 akkreditieren. Aktuell haben insgesamt 17 Organisationen eine Akkreditierung als Prüfstelle für das EU-Emissionshandelssystem bei der DAkkS beantragt.
International kommt den etablierten Instrumenten der Konformitätsbewertung und der Akkreditierung eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung zu. Doch welche Bedeutung haben Konformitätsbewertung und Akkreditierung für die deutsche Wirtschaft? Wie werden sich der Bedarf an Konformitätsbewertung und die Nachfrage nach Akkreditierung in Deutschland entwickeln? Wann und in welchen Sektoren ist ein Kompetenznachweis durch Akkreditierung sinnvoll? Wichtige Erkenntnisse dazu liefert die Studie des BMWi zu den "Entwicklungsperspektiven der Konformitätsbewertung und Akkreditierung in Deutschland".
Die internationale Akkreditierungsorganisation International Accreditation Forum (IAF) und die unter diesem Dach organisierten Akkreditierungsstellen unternehmen Jahr für Jahr erhebliche Anstrengungen, um die Gleichwertigkeit von akkreditierten Konformitätsbewertungsergebnissen zu fördern. IAF stellt vor allem durch das Multilateral Recognition Arrangement (IAF MLA) sicher, dass Zertifikate in allen Unterzeichnerstaaten dieser Vereinbarung grundsätzlich akzeptiert werden.
Der Akkreditierungsbeirat der Bundesregierung (AKB) hat die Akkreditierungsregeln der DAkkS im Bereich Medizinprodukte (71 SD 3 016 bis 71 SD 3 022) sowie für Anbieter von Eignungsprüfungen/ Ringversuchen (71 SD 0 007) erneut ermittelt.
Die DAkkS erwartet durch die Vielzahl der im Jahr 2014 nach fünf Jahren Gültigkeit auslaufenden Akkreditierungen in den kommenden Monaten ein sehr hohes Antragsaufkommen. Wir bitten alle akkreditierten Stellen, die im kommenden Jahr eine Reakkreditierung ihrer auslaufenden Akkreditierungsurkunden vornehmen möchten, um eine rechtzeitige und zeitnahe Antragsstellung.
Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) vom 25. Juli 2013 wurde am 31. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 2722) und tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Gemäß Art. 27 Absatz 1 und 3 des MessEG treten die Verordnungsermächtigungen der §§ 4, 30, 41, 46 und 53 Absatz 3 sowie die Regelungen zur Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen gemäß §§ 11 bis 22 des MessEG bereits am 1. August 2013 in Kraft. Die Verordnungsermächtigung gemäß § 59 Absatz 3 tritt am 1. September 2014 in Kraft.