Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat ihre Regel zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Prüflaboratorien und medizinischen Laboratorien (71 SD 0 002) in der Revision 2.0 vom 26. April 2012 auf der DAkkS-Website veröffentlicht. Die Regel wurde im März durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt.
Die DAkkS übernimmt ab sofort von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Überwachung und Akkreditierung der sogenannten „fachkundigen Stellen“. Diese Neuerung ergibt sich aus der neuen „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV.
Bisher erteilte nicht-akkreditierte EnMS-Zertifizierungen nach DIN EN 16001 bzw. DIN EN ISO 50001 können auf akkreditierte Zertifizierungen umgeschrieben werden, wenn im Rahmen eines Zertifizierungsreviews festgestellt wird, dass die Planung und Realisierung des Audits den akkreditierten Regeln in vollem Umfang entsprochen hat.