Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Die Änderung des § 8 Absatz 4 VwKostG sieht vor, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in den Ausnahmekatalog derjenigen Einrichtungen aufzunehmen, die für ihre Amtshandlungen auch gegenüber den eigentlich gebührenbefreiten Behörden Gebühren erheben dürfen. Dies war der DAkkS bisher nicht möglich.