Zusätzliche Festlegungen und Anforderungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen für das Sachgebiet Software-Gebrauchstauglichkeit
Hinweis: Die im Februar 2015 durch den AKB bestätigte Regel 71 SD 2 007 bezieht sich auf die Normen DIN EN ISO 9241 Teil 11 und 110 sowie die DIN EN ISO 9241-210. Die DAkkS sieht hier keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.