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Wie wird akkreditiert? Ein Überblick
Wie unterschiedlich die Konformitätsbewertungen von Laboren, Zertifizierungsanbietern oder Inspektionsstellen auch sein mögen. Die Feststellung ihrer fachlichen Kompetenz durch eine Akkreditierung folgt einem mehrstufigen Verfahren, das im Kern die Antragstellung, Begutachtung, Akkreditierungsentscheidung und Überwachung umfasst.
Akkreditierung ist ein klarer Prozess
Akkreditierung beginnt in einem ersten Schritt damit, dass sich Konformitätsbewertungsstellen (KBS) für das Verfahren einer Akkreditierung und damit für die zahlreich damit verbundenen Vorteile entscheiden. Nach erfolgreicher Antragstellung beurteilt die DAkkS sowohl die Unabhängigkeit der KBS als auch ihre fachliche Kompetenz. Dazu zählen etwa die Qualifikationen des Personals, das Qualitätsmanagementsystem, die notwendige Ausstattung und die verwendeten Methoden.
Das Verfahren folgt einem definierten Prozess in verschiedenen Phasen: Antragsphase, Begutachtungsphase, Entscheidungsphase und Überwachungsphase.
Akkreditierungsprozess im Überblick
Antragstellung
Erster Schritt der Akkreditierung ist die Einsendung des Akkreditierungsantrages und der fachspezifischen Anlagen an den Antragsservice der DAkkS. Dieser prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag. Nach erfolgter Antragsprüfung informiert der zugeteilte Verfahrensmanager die beantragende Stelle über das weitere Vorgehen.
Begutachtung
In der nächsten Phase prüft die DAkkS durch ein Begutachterteam die technische Kompetenz und das Managementsystem der KBS. Die Prüfung findet auf mehreren Wegen statt: als Dokumentenprüfung, als Vor-Ort-Begutachtung sowie in bestimmten Fällen als zusätzliche Witnessbegutachtung, also die Beobachtung und Bewertung der Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle in der Praxis. Die Prüfung mündet in einem Bericht. Sofern nicht alle Anforderungen erfüllt sind, muss die Stelle innerhalb einer gesetzten Frist geeignete Korrekturmaßnahmen umsetzen. Sie werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.
Akkreditierungsentscheidung
In dieser Phase bewertet ein Akkreditierungsausschuss (AkA) die Begutachtungsergebnisse und entscheidet über die Erteilung der Akkreditierung. Bei positivem Bescheid erhält die KBS die Akkreditierungsurkunde inklusive des entsprechenden Akkreditierungssymbols mit eindeutiger Kennung. Damit bestätigt die DAkkS der überprüften Stelle, dass sie ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten im Einklang mit den entsprechenden Normen, Standards oder Gesetzen erbringt und somit technisch kompetent ist. Die Akkreditierung wird anschließend in die Datenbank akkreditierter Stellen aufgenommen.
Überwachung
Auch nach erfolgreicher Akkreditierung überwacht die DAkkS die akkreditierte Stelle in regelmäßigen Abständen. Auf diesem Weg stellt sie sicher, dass diese Stellen die jeweiligen Akkreditierungsanforderungen dauerhaft erfüllen und durch die DAkkS auch weiterhin als kompetent eingestuft werden können. Werden bei den Überwachungsbegutachtungen Abweichungen festgestellt, kann dies zur Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Akkreditierung führen.