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Was ist Akkreditierung? Was Sie über Akkreditierung wissen sollten

Akkreditieren bedeutet: Glauben schenken. Genau das ist, was Akkreditierungen bewirken. In einem Akkreditierungsverfahren wird genau hingeschaut, sorgfältig überprüft und verantwortungsvoll beurteilt, ob andere kompetent sind, gute Arbeit leisten können und Vertrauen verdient haben. Warum? Weil wir alle davon profitieren.

Akkreditierung im Überblick

In fast allen Bereichen unseres täglichen Lebens spielen Bewertungsleistungen – sogenannte „Konformitätsbewertungen“ – eine wichtige Rolle, etwa in Form von Zertifizierungen, Laborprüfungen oder Inspektionen. Doch können wir den sich daraus ergebenden Zertifikaten, Prüfberichten oder Untersuchungsergebnissen Glauben schenken?

Das Vertrauen in die Resultate dieser Bewertungsleistungen steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit und dem fachlichen Können derjenigen, die diese Dienstleistungen erbringen: Konformitätsbewertungsstellen. Diese privaten und staatlichen Akteure lassen deshalb die Qualität ihrer eigenen Arbeit in einem Akkreditierungsverfahren überprüfen.

Akkreditierung: Die Prüfung der Prüfer

Durch Akkreditierungen wird im öffentlichen Interesse die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von Konformitätsbewertungsstellen beurteilt und regelmäßig überwacht. Dies geschieht über einen Prozess der transparenten und unparteilichen Beurteilung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, die als Behörde im staatlichen Auftrag handelt. Diese Rolle übernimmt in Deutschland die DAkkS.

Das Zusammenspiel von Akkreditierung und Konformitätsbewertung stellt sicher, dass wir uns auf Produkte, Verfahren und Dienstleistungen verlassen können, weil die geforderten Qualitäts- und Schutzniveaus von kompetenten Akteuren „unter die Lupe“ genommen wurden.

Was ist also Akkreditierung? Kurz gesagt: Akkreditierung ist die staatliche Prüfung der Prüfer.

Akkreditierung ist die „Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen (…) erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen.“

Definition von Akkreditierung laut Verordnung (EG) Nr. 765/2008

Was ist Konformitätsbewertung?

In vielen Bereichen der Wirtschaft und Daseinsvorsorge sind Prüfungen, Inspektionen, Kalibrierungen oder Zertifizierungen von großer Bedeutung. Im Fokus dieser Bewertungsleistungen steht die Frage, ob die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind.

Dabei wird geprüft, ob die Anforderungen relevanter Gesetze, Normen oder anderweitiger Vorgaben erfüllt werden – sie also konform damit sind. Deshalb bezeichnet man diese Tätigkeiten auch als Konformitätsbewertungen.

Die Anwendungsgebiete dieser objektiven Prüfungen sind vielseitig und umfassen beispielsweise den Umweltschutz, die Lebensmittelsicherheit, die Elektroindustrie oder das Gesundheitswesen. Aber auch in Bereichen wie erneuerbare Energien, medizinische Labordiagnostik, nachhaltige Lieferketten oder Datenschutz spielen Konformitätsbewertungen einen wichtigen Part.

Welche Konformitätsbewertungsarten können akkreditiert werden?

Ziele und Nutzen der Akkreditierung

Weil das System der Akkreditierung weltweit auf einheitlichen internationalen Normen und damit objektiv nachprüfbaren Qualitätsstandards beruht, sind akkreditierte Konformitätsbewertungen vergleichbar und schaffen gegenseitiges Vertrauen.

Die Akkreditierungen der DAkkS sind durch Abkommen und Gegenseitigkeitsverträge international anerkannt – und damit auch die Zertifikate und Berichte der akkreditierten Stellen in den jeweiligen Geltungsbereichen. Dieses Vorgehen beseitigt Handelshemmnisse und ist für die Exportwirtschaft von kaum zu unterschätzender Bedeutung.

Hersteller oder Anbieter benötigen die akkreditierten Konformitätsbewertungen, um durch den Nachweis der Konformität mit den jeweiligen Anforderungen Zugang zu regulierten Märkten zu erhalten, Waren in Verkehr zu bringen oder die Haftung für Produktrisiken zu beschränken. So kann zum Beispiel auf Grundlage einer akkreditierten Konformitätsbewertung das CE-Kennzeichen in bestimmten Bereichen vergeben werden.

Und nicht zuletzt: Akkreditierungen machen unseren Alltag sicherer. Denn hinter den akkreditierten Prüfern von Produkten und Dienstleistungen steht eine weitere staatliche Prüfinstanz.

Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile von Akkreditierung.

Unterschiede zwischen Zertifizierung und Akkreditierung

Zertifizierungen und Akkreditierungen spielen in der Qualitätsinfrastruktur zentrale Rollen. Sie haben allerdings jeweils klar voneinander abgrenzbare Aufgaben:

Bei einer Zertifizierung bewertet eine Zertifizierungsstelle, ob Produkte, Dienstleistungen, Systeme oder Personen konform mit relevanten Anforderungen sind. Zertifizierung ist eine der verschiedenen Konformitätsbewertungsarten.

Dagegen ist eine Akkreditierung die alleine dem Staat vorbehaltene Bestätigung der technischen Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle – also zum Beispiel eines Zertifizierungsdienstleisters – bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.

Akkreditierung und Befugniserteilung

In vielen Sektoren nutzen Konformitätsbewertungsstellen das Instrument der Akkreditierung, um Marktteilnehmern die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer eigenen Arbeit anzuzeigen.

In einigen sensiblen Bereichen wie im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz oder der Sicherheitstechnik und Lebensmittelsicherheit hat der Gesetzgeber sogar eine Akkreditierung als Voraussetzung für Konformitätsbewertungstätigkeiten festgelegt.

Auch in diesen Fällen fokussiert eine Akkreditierung darauf, die fachliche Kompetenz, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu beurteilen („fachliches Können“). Akkreditierung ist hier aber auch Voraussetzung für einen zweiten Schritt: die Erteilung einer Befugnis durch eine zuständige Behörde, als Konformitätsbewertungsstelle in einem festgelegten Bereich agieren zu können („rechtliches Dürfen“).

In vielen Akkreditierungsverfahren sind daher „Befugnis erteilende Behörden“ (BeB) in den Prozess eingebunden. Diese Befugniserteilungen werden je nach Sektor auch „Zulassung“ oder „Anerkennung“ genannt.

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