Alle fünf Jahre geben Sie als Begutachter und Fachexperte Auskunft über Ihre aktuellen fachlichen Kompetenzen. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass sowohl Ihre Qualifikation als auch Ihr Benennungsumfang auch weiterhin den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus fließen in die Aufrechterhaltung auch die Bewertungen Ihrer Begutachtertätigkeit (Einschätzung durch die begutachtete Stelle sowie die Ergebnisse der Witness-Begutachtung) ein.
Formelle Prüfung
Im Rahmen der Aufrechterhaltung Ihrer Benennung wird Sie unser Begutachtermanagement zu gegebener Zeit auffordern, folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Aufrechterhaltung der Benennung
- Aktualisiertes Formular zu den fachspezifischen Anforderungen
- Aktualisierter berufliche Werdegang einschließlich der dazugehörigen Nachweise
DAkkS-Schulungen und fachspezifische Veranstaltungen
Für die Begutachter/-innen ist die jährliche Teilnahme an den DAkkS-internen Fortbildungen verpflichtend. Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Kompetenz muss darüber hinaus die regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Veranstaltungen nachgewiesen werden.
Fachexperten/-innen weisen ausschließlich durch die regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungen die Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Kompetenz nach.