Alle fünf Jahre geben Sie Auskunft über Ihre aktuellen fachlichen Kompetenzen. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass sowohl Ihre Qualifikation als auch Ihr Benennungsumfang auch weiterhin den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus fließen in die Aufrechterhaltung auch die Bewertungen Ihrer Begutachtungstätigkeit (Einschätzung durch die begutachtete Stelle und/oder der DAkkS) sowie die Ergebnisse der Witness-Begutachtung ein.
Formelle Prüfung
Im Rahmen der Aufrechterhaltung Ihrer Benennung werden Sie zu gegebener Zeit aufgefordert, folgende Unterlagen aktualisiert einzureichen:
- Antrag auf Aufrechterhaltung der Benennung
- Aktualisiertes Formular zu den fachspezifischen Anforderungen
- Aktualisierter beruflicher Werdegang einschließlich der dazugehörigen Nachweise
DAkkS-Schulungen und fachspezifische Veranstaltungen
Für die Begutachtenden ist die jährliche Teilnahme an den DAkkS-internen Weiterbildungen (Fortbildungen Level 3 und Erfahrungsaustausche Level 4/5) verpflichtend, um das Wissen zu den akkreditierungsrelevanten Themen zu vertiefen. Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Kompetenz muss darüber hinaus die regelmäßige Teilnahme an externen fachspezifischen Veranstaltungen nachgewiesen werden.
Fachexpertinnen und Fachexperten weisen ausschließlich durch die regelmäßige Teilnahme an externen fachspezifischen Weiterbildungen die Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Kompetenz nach.