Überwachungsphase Schritt 5 des Akkreditierungsprozesses
Die Akkreditierung ist erteilt – wie geht es weiter? In der Überwachungsphase wird regelmäßig überprüft, ob die im Akkreditierungsbescheid bestätigte Kompetenz noch besteht. Hier erfahren Sie, wie Überwachungen ablaufen, wie eine Akkreditierung bestätigt oder erneuert wird und welche Konsequenzen ein Kompetenzverlust haben kann.
Wie und warum werden erteilte Akkreditierungen überwacht?
Akkreditierungszyklus und Überwachungen
Nachdem ein Verfahren positiv entschieden und eine Akkreditierung erteilt wurde, beginnt der Akkreditierungszyklus. Dieser umfasst den Zeitraum
- zwischen der Entscheidung über die Erstakkreditierung und der Entscheidung über die nachfolgende Wiederholungsbegutachtung bzw.
- zwischen den Entscheidungen über aufeinander folgende Wiederholungsbegutachtungen.
Das Intervall für einen Akkreditierungszyklus beträgt maximal fünf Jahre. In diesem Zeitraum wird die Konformitätsbewertungsstelle in regelmäßigen Abständen durch die DAkkS überwacht. Damit wird sichergestellt, dass eine akkreditierte Stelle weiterhin die jeweiligen Anforderungen im festgelegten Geltungsbereich erfüllt und als fachlich kompetent eingestuft werden kann.
Ablauf der Überwachungen
Die Vorbereitung und Umsetzung der Überwachungsbegutachtungen erfolgt in der gleichen Weise wie in Schritt 3 des Akkreditierungsverfahrens (Begutachtungen) beschrieben.
Weitere Grundsätze bei Überwachungen
Vorgaben von Behörden oder Standardgebern
Zusätzliche Vorgaben von Befugnis erteilenden Behörden (BeB) oder Standardgebern (z. B. bei Zertifizierungsstellen für Produkte) zu Umfang und Häufigkeit der Überwachungsaktivitäten werden berücksichtigt.
Verkürzte Intervalle
In begründeten Fällen und aus konkretem Anlass können Überwachungsintervalle verkürzt werden. Dies kann etwa auf Empfehlung des Begutachtungsteams oder auf Beschluss des Akkreditierungsausschusses bzw. der DAkkS erfolgen.
Außerordentliche Überwachungen
Außerordentliche Überwachungen sind in begründeten Fällen jederzeit möglich.
Ergebnis der Überwachung
Nach erfolgreichem Abschluss der Überwachungsbegutachtung bestätigt die DAkkS die Aufrechterhaltung der Akkreditierung. Die akkreditierte Stelle hat nachgewiesen, dass sie die Anforderungen im begutachteten Bereich weiterhin erfüllt.
Werden bei der Überwachungsbegutachtung Mängel festgestellt, die nicht durch Korrekturmaßnahmen beseitigt werden können, kann dies zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Akkreditierung führen.
Was passiert am Ende eines Akkreditierungszyklus?
Wiederholungsbegutachtung
Bei unbefristeten Akkreditierungen ist zum Ende eines Akkreditierungszyklus eine Wiederholungsbegutachtung erforderlich. Diese hat den gleichen Umfang wie eine Begutachtung zur Erteilung der Akkreditierung und muss alle Normanforderungen und den gesamten Geltungsbereich umfassen.
Das Verfahren entspricht den unter Schritt 3 des Akkreditierungsprozesses (Begutachtungen) beschriebenen Abläufen.
Reakkreditierung
Wurde eine befristete Akkreditierung erteilt – etwa weil eine gesetzliche Grundlage eine Befristung vorsieht – weist die DAkkS rechtzeitig auf den Ablauf der Akkreditierung hin. Eine Reakkreditierung setzt einen erneuten Antrag der akkreditierten Stelle voraus. Das Verfahren der Reakkreditierung entspricht weitgehend dem beschriebenen Prozess der Akkreditierung.
Beendigung der Akkreditierung
Konformitätsbewertungsstellen können sich jederzeit dazu entscheiden, ihre Akkreditierung zu beenden – unabhängig davon, ob die Akkreditierung befristet oder unbefristet erteilt wurde. In diesem Fall widerruft die DAkkS die Akkreditierung, löscht den Eintrag in der Datenbank der akkreditierten Stellen und schließt das Verfahren.
Das für den Widerruf der Akkreditierung erforderliche Antragsformular finden Sie hier:
Können Akkreditierungen eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen werden?
Ergeben sich aus Begutachtungsergebnissen oder sonstigen Informationen Hinweise darauf, dass eine Stelle nicht mehr kompetent ist oder ihre Pflichten grob verletzt hat, muss die DAkkS eine erteilte Akkreditierung einschränken, aussetzen oder zurückziehen.
Über die Aussetzung, Einschränkung oder Zurückziehung entscheidet der Akkreditierungsausschuss der DAkkS.
An wen richte ich meine Fragen in der Überwachungsphase?
Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Überwachungsphase an die für Ihr Verfahren zuständige zentrale Ansprechperson der DAkkS.