Mit dem Benennungsschreiben sind Sie nun offiziell als Begutachterin oder Begutachter der DAkkS benannt und erhalten eine detaillierte Beschreibung der fachlichen Bereiche, in denen Sie zukünftig eingesetzt werden.
Die Rahmenvereinbarung
Die Grundlage für Ihre Tätigkeit ist die unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen Ihnen und der DAkkS. In dieser sind die Eckpunkte der Zusammenarbeit festgeschrieben. . Bei Bedarf kann auch eine dreiseitige Rahmenvereinbarung mit Ihnen, Ihrer Arbeitgeberin und der DAkkS abgeschlossen werden. Erst wenn die unterzeichnete Rahmenvereinbarung im Original unserem Begutachtermanagement vorliegt, kann eine Beauftragung erfolgen und die Begutachtungstätigkeit durch Sie aufgenommen werden.
Ihr Einsatz wird mit folgenden Stundensätzen zuzüglich der Reisekosten honoriert:
- als Fachexpertin oder Fachexperte mit 95 Euro
- als Begutachterin oder Begutachter mit 120 Euro.