Schritt 5: Benennung Begutachter bei der DAkkS

Alle Voraussetzungen für eine Benennung sind erfüllt: Das offizielle Schreiben wird auf den Weg gebracht.

Mit dem Benennungsschreiben sind Sie nun offiziell als Begutachterin oder Begutachter der DAkkS benannt und erhalten eine detaillierte Beschreibung der fachlichen Bereiche, in denen Sie zukünftig eingesetzt werden.

Die Rahmenvereinbarung

Die Grundlage für Ihre Tätigkeit ist die unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen Ihnen und der DAkkS. In dieser sind die Eckpunkte der Zusammenarbeit festgeschrieben. . Bei Bedarf kann auch eine dreiseitige Rahmenvereinbarung mit Ihnen, Ihrer Arbeitgeberin und der DAkkS abgeschlossen werden. Erst wenn die unterzeichnete Rahmenvereinbarung im Original unserem Begutachtermanagement vorliegt, kann eine Beauftragung erfolgen und die Begutachtungstätigkeit durch Sie aufgenommen werden.

Ihr Einsatz wird mit folgenden Stundensätzen zuzüglich der Reisekosten honoriert:

  • als Fachexpertin oder Fachexperte mit 95 Euro
  • als Begutachterin oder Begutachter mit 120 Euro.

Gut zu wissen

Die Honorierung der Tätigkeit im Auftrag der DAkkS erfolgt nach der gültigen Akkreditierungsstellengebührenverordnung. In diesem finden Sie auch Hinweise zur Berücksichtigung der Reisekosten, welche sich am Bundesreisekostengesetz orientieren.

Zur Gebühren­verordnung der Akkreditierungsstelle

Ihre Ansprechpartnerinnen

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de

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