Schritt 5: Benennung Begutachter bei der DAkkS

Alle Voraussetzungen für eine Benennung sind erfüllt: Das offizielle Schreiben wird auf den Weg gebracht.

Mit dem Benennungsschreiben sind Sie nun offiziell als Begutachter der DAkkS ernannt und erhalten eine detaillierte Beschreibung der fachlichen Bereiche, in denen Sie zukünftig tätig sein werden.

Die Rahmenvereinbarung

Die Grundlage für Ihre Tätigkeit ist die Rahmenvereinbarung zwischen Ihnen und der DAkkS. In dieser sind die Eckpunkte der Zusammenarbeit festgeschrieben. Erst wenn die beiderseitig unterzeichnete Rahmenvereinbarung im Original unserem Begutachtermanagement vorliegt, kann eine Beauftragung durch uns erfolgen und die Begutachtertätigkeit durch Sie aufgenommen werden.

Ihr Einsatz wird mit folgenden Stundensätzen zuzüglich der Reisekosten honoriert:

  • als Fachexperte/-in mit 95,00 Euro
  • als Begutachter/-in mit 120,00 Euro.

Gut zu wissen

Die Honorierung als Begutachter oder Fachexperte im Auftrag der DAkkS erfolgt nach der gültigen Akkreditierungsstellengebührenverordnung.

Zur Gebühren­verordnung der Akkreditierungsstelle

Ihre Ansprechpartner

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365

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