Entscheidung Schritt 4 des Akkreditierungsprozesses
Die Begutachtungsphase ist abgeschlossen. Nun wird darüber entschieden, ob die begutachtete Stelle alle Akkreditierungsanforderungen erfüllt und ihre fachliche Kompetenz nachgewiesen hat. Wer die Entscheidung trifft, wie Sie darüber informiert werden und wie erfolgreiche Akkreditierungen bekannt gemacht werden, erfahren Sie hier.
Wer entscheidet über eine Akkreditierung?
Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft ein unabhängiges Entscheidungsgremium – der Akkreditierungsausschuss (AkA). Der Ausschuss entscheidet darüber, ob die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle erteilt, aufrechterhalten, eingeschränkt, ausgesetzt oder zurückgezogen wird.
Für die Entscheidung in einem konkreten Akkreditierungsvorgang beruft die DAkkS einen AkA aus fachkundigen Mitgliedern ein. Die personelle Besetzung wird für jede zu treffende Entscheidung festgelegt. Die Mitglieder des jeweiligen Akkreditierungsausschusses waren an der Begutachtung nicht beteiligt. Als Entscheidungsgrundlage erhält jedes Mitglied die erforderliche Dokumentation des Verfahrens, einschließlich der Akkreditierungsempfehlung des Begutachtungsteams.
Wie wird die Akkreditierungsentscheidung mitgeteilt?
Bescheid und Akkreditierungsurkunde
Nach der Entscheidung des Akkreditierungsausschusses über Ihr Verfahren erhalten Sie im hoheitlichen Bereich einen schriftlichen Bescheid.
Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie zusätzlich zum Bescheid eine Akkreditierungsurkunde einschließlich der Urkundenanlage, aus der der genaue Geltungsbereich im Detail hervorgeht. Je nach Geltungsbereich der Akkreditierung kann es auch mehrere Urkunden und Anlagen geben.
Teil- und Gesamturkunden
Sind mehrere Fachbereiche der DAkkS am Akkreditierungsverfahren beteiligt, werden bei positiver Akkreditierungsentscheidung für jeden Fachbereich Teilakkreditierungsurkunden sowie eine Gesamtakkreditierungsurkunde ausgestellt.
Jede Urkunde besteht aus einem Deckblatt und der zugehörigen Urkundenanlage.