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Entscheidung Schritt 4 des Akkreditierungsprozesses

Die Begutachtungsphase ist abgeschlossen. Nun wird darüber entschieden, ob die begutachtete Stelle alle Akkreditierungsanforderungen erfüllt und ihre fachliche Kompetenz nachgewiesen hat. Wer die Entscheidung trifft, wie Sie darüber informiert werden und wie erfolgreiche Akkreditierungen bekannt gemacht werden, erfahren Sie hier.

Wer entscheidet über eine Akkreditierung?

Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft ein unabhängiges Entscheidungsgremium – der Akkreditierungsausschuss (AkA). Der Ausschuss entscheidet darüber, ob die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle erteilt, aufrechterhalten, eingeschränkt, ausgesetzt oder zurückgezogen wird.

Für die Entscheidung in einem konkreten Akkreditierungsvorgang beruft die DAkkS einen AkA aus fachkundigen Mitgliedern ein. Die personelle Besetzung wird für jede zu treffende Entscheidung festgelegt. Die Mitglieder des jeweiligen Akkreditierungsausschusses waren an der Begutachtung nicht beteiligt. Als Entscheidungsgrundlage erhält jedes Mitglied die erforderliche Dokumentation des Verfahrens, einschließlich der Akkreditierungsempfehlung des Begutachtungsteams.

Der Akkreditierungs­ausschuss

Der Akkreditierungsausschuss (AkA) ist ein Organ der DAkkS und besteht aus Mitgliedern, die an Entscheidungen über Akkreditierungen beteiligt sein können. Mitglieder des Akkreditierungsausschusses sind fachkundige Personen, die von der DAkkS hierfür benannt werden. Für jedes Mitglied ist festgelegt, in welchen fachlichen Bereiche es an Akkreditierungsentscheidungen mitwirken kann. Die Mitglieder des AkA verpflichten sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit und Unabhängigkeit.

Zum Akkreditierungsausschuss

Wie wird die Akkreditierungsentscheidung mitgeteilt?

Bescheid und Akkreditierungs­urkunde

Nach der Entscheidung des Akkreditierungsausschusses über Ihr Verfahren erhalten Sie im hoheitlichen Bereich einen schriftlichen Bescheid.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie zusätzlich zum Bescheid eine Akkreditierungsurkunde einschließlich der Urkundenanlage, aus der der genaue Geltungsbereich im Detail hervorgeht. Je nach Geltungsbereich der Akkreditierung kann es auch mehrere Urkunden und Anlagen geben.

Teil- und Gesamturkunden

Sind mehrere Fachbereiche der DAkkS am Akkreditierungsverfahren beteiligt, werden bei positiver Akkreditierungsentscheidung für jeden Fachbereich Teilakkreditierungsurkunden sowie eine Gesamtakkreditierungsurkunde ausgestellt.

Jede Urkunde besteht aus einem Deckblatt und der zugehörigen Urkundenanlage.

Akkreditierungssymbol

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie mit der Akkreditierung auch die Berechtigung zur Nutzung des Akkreditierungssymbols – sofern Sie dies beantragt haben. Mit diesem Symbol weisen Sie Ihre Kompetenz im festgelegten Akkreditierungsumfang gegenüber der Wirtschaft, den Behörden und im internationalen Handel nach.

Informationen zum Akkreditierungssymbol

Datenbank der akkreditierten Stellen

Mit der Erteilung der Akkreditierung wird die Konformitätsbewertungsstelle in der Datenbank der akkreditierten Stellen auf der Internetseite der DAkkS veröffentlicht. Die Datenbank wird täglich aktualisiert. Sie ermöglicht eine Recherche, gibt in der Urkundenanlage den aktuellen Geltungsbereich der erteilten Akkreditierungen wieder und informiert über den Status der Akkreditierung.

Zur Datenbank akkreditierter Stellen

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