Schritt 4: Zulassung Begutachter bei der DAkkS

Die grundsätzliche Entscheidung ist getroffen, Sie haben uns überzeugt. Der Weg zur Benennung ist geebnet.

Nach positiver Einschätzung Ihrer fachlichen Kompetenzen erhalten Sie eine elektronische Benachrichtigung von unserem Begutachtermanagement und erfahren die Details zur Entscheidung Ihrer Benennung als Begutachter oder Fachexperte. Abhängig von Ihrer Begutachtertätigkeit bei der DAkkS ist es möglich, dass Sie noch vor der Benennung beispielsweise an der Grundschulung teilnehmen oder Hospitationen absolvieren.

Die Entscheidung zum Fachexperten

Die fachliche Einschätzung Ihrer Kompetenzen hat ergeben, dass Sie Ihr spezielles Fachwissen gemäß des beantragten Benennungsumfangs einbringen können. Auf dieser Grundlage erfolgt die sofortige Benennung als Fachexperte. In Einzelfällen kann der Benennungsumfang vom Antrag abweichen.

Es besteht keine verpflichtende Teilnahme an der Grundschulungen sowie Fortbildungen der DAkkS.

Die Entscheidung zum Begutachter

Um als Fachbegutachterin oder Fachbegutachter für uns tätig zu werden, sind nach positiver Einschätzung Ihrer fachlichen Kompetenzen die Teilnahme an einer Grundschulung und an mindestens einer Hospitation im zukünftigen Tätigkeitsfeld obligatorisch. Die Hospitation wird über Ihre zuständige Fachbereichsleitung organisiert. An diese können Sie sich bei eventuellen Rückfragen wenden. Die Benennung als Begutachterin oder Begutachter wird nach absolvierter Grundschulung und Hospitation ausgesprochen.

Gut zu wissen

Kosten für die Teilnahme an Schulungen und Hospitationen tragen die Antragsteller. Hospitationen werden vorzugsweise in Wohnortnähe organisiert.

 

Ihre Ansprechpartner

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365

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