Schritt 4: Zulassung Begutachter bei der DAkkS

Die grundsätzliche Entscheidung für die Zusammenarbeit ist getroffen. Der Weg zur Benennung ist geebnet.

Nach positiver Einschätzung Ihrer Unterlagen informieren wir Sie über die weiteren Schritte zur Benennung. Abhängig von Ihrer Begutachtungstätigkeit bei der DAkkS ist es möglich, dass Sie noch vor der Benennung beispielsweise an der Grundschulung teilnehmen oder Hospitationen absolvieren.

Die Entscheidung zur Fachexpertin oder zum Fachexperten

Die fachliche Einschätzung hat ergeben, dass Sie Ihr spezielles Fachwissen gemäß des beantragten Benennungsumfangs als Fachexpertin oder Fachexperte einbringen können. In diesem Fall erfolgt die sofortige Benennung. In Einzelfällen kann der Benennungsumfang vom Antrag abweichen.

In dieser Rolle besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Grundschulungen sowie Fortbildungen der DAkkS.

Die Entscheidung zur Begutachterin oder zum Begutachter

Um als Fachbegutachterin oder Fachbegutachter tätig zu werden, sind nach positiver Einschätzung Ihrer Unterlagen die Teilnahme an einer Grundschulung gemäß der beantragen Akkreditierungsnorm(en) und an mindestens einer Hospitation im zukünftigen Tätigkeitsfeld obligatorisch. Die Hospitation wird über Ihre zuständige Fachbereichsleitung organisiert. An diese können Sie sich bei eventuellen Rückfragen wenden. Die Benennung als Begutachterin oder Begutachter wird nach absolvierter Grundschulung und Hospitation ausgesprochen.

Gut zu wissen

Kosten für die Teilnahme an Schulungen und Hospitationen tragen die Antragstellenden. Hospitationen werden vorzugsweise in Wohnortnähe organisiert.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de

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