Schritt 3: Prüfung Begutachter bei der DAkkS

Die Antragsunterlagen werden geprüft. So gehen wir vor.

Sobald Ihr Antrag auf Benennung mit den dazugehörigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, werden diese in einem zweistufigen Verfahren gesichtet.

1. Schritt: Ihre Unterlagen beim Begutachtermanagement

Durch unser Begutachtermanagement erfolgt eine formelle Prüfung hinsichtlich der Vollständigkeit und Aussagekraft Ihrer Unterlagen. Ergeben sich dazu Rückfragen, werden Sie von uns kontaktiert. Andernfalls werden Ihre Unterlagen direkt an die Fachbereichsleitung der beantragten Bereiche weitergereicht.

2. Schritt: Ihre Unterlagen bei der Fachbereichsleitung

Der von Ihnen im Antrag angegebene Umfang Ihrer fachlichen Expertise wird von den jeweiligen Fachbereichsleitungen fachlich eingeschätzt. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Einsatzmöglichkeiten entsprechend des beantragten Benennungsumfanges
  • Mögliche Interessenskonflikte im Rahmen der Begutachtungstätigkeiten
  • Fachliche Kompetenz

Von Fall zu Fall wird ergänzend ein kurzes Telefoninterview mit einem oder mehreren unserer Fachbereichsleitungen vereinbart, um ein erstes persönliches Kennenlernen zu ermöglichen und gegebenenfalls Ihren Benennungsumfang zu konkretisieren.

Falls eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, werden Sie ebenfalls darüber informiert.

Gut zu wissen

Die Prüfung nimmt je nach Benennungsumfang unterschiedlich viel Zeit in Anspruch, insbesondere wenn eine fachbereichsübergreifende Einschätzung erfolgt.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de

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