Schritt 3: Prüfung Begutachter bei der DAkkS

Die Antragsunterlagen werden geprüft. So gehen wir vor.

Sobald ihr Antrag auf Benennung mit den dazugehörigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, werden diese in einem zweistufigen Verfahren gesichtet.

1. Schritt: Ihre Unterlagen beim Begutachtermanagement

Durch unser Begutachtermanagement erfolgt eine formelle Prüfung hinsichtlich der Vollständigkeit und Aussagekraft Ihrer Unterlagen. Ergeben sich dazu Rückfragen, werden Sie von uns kontaktiert. Andernfalls werden Ihre Unterlagen direkt an die Fachbereichsleitung der beantragten Bereiche weitergereicht.

2. Schritt: Ihre Unterlagen bei der Fachbereichsleitung

Als Fachexperte oder Begutachter der DAkkS bringen Sie Ihr Expertenwissen in einem oder mehreren Fachbereichen bei einer Begutachtung ein. Mit Ihrem Antrag haben Sie einen Benennungsumfang angegeben, der nun anhand Ihrer Unterlagen durch die jeweilige Fachbereichsleitung fachlich eingeschätzt wird. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Ihre Einsatzmöglichkeiten entsprechend des beantragten Benennungsumfanges
  • Mögliche Interessenskonflikte im Rahmen einer Begutachtung
  • Ihre fachliche Kompetenz

Von Fall zu Fall wird auch ein kurzes Telefoninterview mit einem oder mehreren unserer Fachbereichsleitern vereinbart, um ein erstes persönliches Kennenlernen zu ermöglichen und gegebenenfalls Ihren Benennungsumfang zu konkretisieren.

Gut zu wissen

Die Prüfung beansprucht je nach Benennungsumfang unterschiedlich viel Zeit, insbesondere wenn eine fachbereichsübergreifende Einschätzung erfolgt.

 

Ihre Ansprechpartner

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365

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