Sobald Ihr Antrag auf Benennung mit den dazugehörigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, werden diese in einem zweistufigen Verfahren gesichtet.
1. Schritt: Ihre Unterlagen beim Begutachtermanagement
Durch unser Begutachtermanagement erfolgt eine formelle Prüfung hinsichtlich der Vollständigkeit und Aussagekraft Ihrer Unterlagen. Ergeben sich dazu Rückfragen, werden Sie von uns kontaktiert. Andernfalls werden Ihre Unterlagen direkt an die Fachbereichsleitung der beantragten Bereiche weitergereicht.
2. Schritt: Ihre Unterlagen bei der Fachbereichsleitung
Der von Ihnen im Antrag angegebene Umfang Ihrer fachlichen Expertise wird von den jeweiligen Fachbereichsleitungen fachlich eingeschätzt. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
- Einsatzmöglichkeiten entsprechend des beantragten Benennungsumfanges
- Mögliche Interessenskonflikte im Rahmen der Begutachtungstätigkeiten
- Fachliche Kompetenz
Von Fall zu Fall wird ergänzend ein kurzes Telefoninterview mit einem oder mehreren unserer Fachbereichsleitungen vereinbart, um ein erstes persönliches Kennenlernen zu ermöglichen und gegebenenfalls Ihren Benennungsumfang zu konkretisieren.
Falls eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, werden Sie ebenfalls darüber informiert.