Bei einer erfolgreichen Antragsprüfung registrieren wir Ihr Verfahren unter einer Verfahrensnummer. Diese alphanumerische Bezeichnung ist fester Bestandteil der Registrierungsnummer, die alle erteilten Akkreditierungen erhalten. Die folgende Abbildung verdeutlicht den einheitlichen Aufbau der Registrierungsnummer.
Antrag auf Akkreditierung Schritt 2 des Akkreditierungsprozesses
Der Antrag auf Akkreditierung ist der Start eines jeden Verfahrens. Erfahren Sie hier, welche Anträge es gibt, welche weiteren Unterlagen nötig sind, was beim Ausfüllen und Versand zu beachten ist und wie die Antragsprüfung erfolgt.
Welche Antragsarten und Anlagen gibt es?
Für eine Akkreditierung bei der DAkkS ist grundsätzlich das Einreichen eines formalen Antrags notwendig. Abhängig von Ihrem Anliegen wird zwischen verschiedenen Antragsarten und Anlagen unterschieden.
Antragsarten
Antrag auf Änderung einer Akkreditierung
Antrag auf (Teil)Aussetzung/(Teil)Widerruf
Sie möchten Änderungen an einem bereits gestellten Antrag vornehmen? (Hinweis: Eine Änderung ist nur möglich, wenn ein Antrag noch nicht beschieden wurden.)
Anlagen zur Erstakkreditierung
Anlage zum Geltungsbereich der Akkreditierung
(Zwingend, ohne Angaben zum Geltungsbereich ist keine Bearbeitung des Antrags möglich!)
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlage zur Verwendung des Akkreditierungssymbols
(nur verwenden, wenn oben nicht genannt)
Anlagen zur Reakkreditierung und Änderung einer Akkreditierung
Anlage zur Umbenennung der Organisation
Anlage zur Adressänderung der Organisation
Anlage zur Umbenennung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Adressänderung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Änderung des Geltungsbereichs
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlage zur Verwendung des Akkreditierungssymbols
Anlage zur Aktualisierung der Akkreditierungsnorm
(nur verwenden, wenn oben nicht genannt)
Anlagen zur Änderung zu einem laufenden Antrag
Anlage zur Umbenennung der Organisation
(Aktueller Rechtsnachweis (verpflichtend))
Anlage zur Adressänderung der Organisation
(Aktueller Rechtsnachweis (verpflichtend))
Anlage zur Umbenennung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Adressänderung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Änderungen des Geltungsbereichs
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlage zur Verwendung des Akkreditierungssymbols
Anlage zur Aktualisierung der Akkreditierungsnorm
(nur verwenden, wenn in den anderen Anlagen nicht genannt)
Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich?
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag jeweils die erforderlichen Unterlagen vollständig bei – nur so können wir Ihren Antrag ohne Verzögerungen bearbeiten. Alle erforderlichen Dokumente sind im jeweiligen Antragsformular aufgelistet. Insbesondere folgende Dokumente sind grundsätzlich erforderlich:
1. Zutreffendes Antragsformular und die entsprechenden Anlagen
- Bitte verwenden Sie das entsprechende aktuelle Antragsformular:
Zum Antrag auf Erstakkreditierung
Zum Antrag auf Reakkreditierung
Zum Antrag auf Änderung einer Akkreditierung
- Bei Änderungen in einem laufenden Antragsverfahren nutzen Sie bitte dieses Formblatt:
Zum Antrag auf Änderung eines laufenden Akkreditierungsantrags
- Nutzen Sie die Anlagen entsprechend Ihres Anliegens:
2. Aktueller Rechtsformnachweis
Um die Identität der Antragsstellenden prüfen zu können, ist ein entsprechender Nachweis für die jeweilige Rechtsform unbedingt erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister usw. sowie der Gesellschaftsvertrag einer GbR.
3. Auskunft zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde
In bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen müssen Behörden, Befugnis erteilende Behörden oder notifizierenden Behörden in das Akkreditierungsverfahren eingebunden werden. Die entsprechende Anlage zum Antrag ist erforderlich:
An wen sende ich den Antrag und die Anlagen?
Anträge sind gemäß § 2 Abs. 1 des Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) zu stellen. Sie müssen im Original unterschrieben an die DAkkS übermittelt werden (Schriftformerfordernis). Nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten und senden das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und OHNE Klammern grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung an:
I. Postalisch
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
II. Per Fax
+49 (0)30 67 05 91-998
Wie erfolgt die Antragsprüfung?
Alle Anträge werden bei der DAkkS durch den Antragsservice erfasst und formal geprüft. Ist die formale Antragsprüfung erfolgreich, wird Ihr Antrag zur fachlichen Prüfung an die zuständige bearbeitende Fachabteilung weitergeleitet die mit Ihnen anschließend Kontakt aufnimmt.
Wann werden weitere Unterlagen angefordert?
Die Antragsprüfung wurde positiv abgeschlossen? Zur Vorbereitung der Begutachtung müssen Sie als Antragsteller nun alle erforderlichen Unterlagen und Daten einreichen.
Für jede Akkreditierungsaktivität sind die Listen der einzureichenden Unterlagen und Formulare in der Dokumentensuche hinterlegt. Die Zusendung der Unterlagen an die DAkkS erfolgt auf elektronischem Weg in der von der DAkkS festgelegten Form.
Sobald die Unterlagen und Daten vollständig vorliegen und hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung und Plausibilität erfolgreich geprüft wurden, beginnt die konkrete Planung der Begutachtungsphase.
An wen richte ich meine Fragen zum Antragsverfahren?
Sie haben Fragen zum Antragsverfahren? Nutzen Sie die telefonischen Sprechzeiten unseres Teams im Antragsservice.
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10 | 10117 Berlin
T: +49 (0) 30 670591-951
F: +49 (0) 30 670591-998
Telefonische Erreichbarkeit des Teams:
Montag bis Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr