DAkkS-PORT ist das Portal zur digitalen Antragstellung für Akkreditierungen und bietet eine Alternative zur Antragstellung in Papierform. Sie möchten als akkreditierte Stelle Anträge auf Erstakkreditierung, Reakkreditierung, Änderung, (Teil-) Widerruf und (Teil-) Aussetzung stellen? Alle Informationen rund um das Portal und die Registrierung finden Sie hier.
Antrag auf Akkreditierung Schritt 2 des Akkreditierungsprozesses
Die Vorbereitung auf den Antrag auf Akkreditierung ist der Start eines jeden Verfahrens. Erfahren Sie hier, welche Anträge es gibt, welche weiteren Unterlagen nötig sind, was beim Ausfüllen und Versand zu beachten ist und wie die Antragsprüfung erfolgt.
Wie bereite ich mich auf die Antragstellung vor?
Auch wenn jedes Akkreditierungsverfahren mit einem Antrag startet – die Vorbereitung auf ein Verfahren muss von der Konformitätsbewertungsstelle schon viel früher begonnen und bis zur Einsendung des Antrags abgeschlossen sein.
Denn zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Stelle nachweisen können, dass sie die räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen für den vorgesehenen Geltungsbereich der Akkreditierung bereits erfüllt und die dafür erforderlichen Unterlagen einreichen.
Welche Antragsarten und Anlagen gibt es?
Für eine Akkreditierung bei der DAkkS ist grundsätzlich ein formeller Antrag notwendig. Je nach Anliegen werden verschiedene Antragsarten und Anlagen unterschieden.
Antragsarten
Für folgende Vorgänge ist ein Antrag erforderlich:
Antrag auf Erstakkreditierung
- für die erstmalige Akkreditierung einer Tätigkeit bei der DAkkS
Antrag auf Reakkreditierung
- für die Erneuerung einer Akkreditierung, die durch gesetzliche Vorgaben befristet erteilt wurde
- für die die Erneuerung einer Akkreditierung im nicht hoheitlichen Bereich
Antrag auf Änderung der Akkreditierung
- für Erweiterungen oder Einschränkungen des Geltungsbereiches der Akkreditierung
- für sonstige Änderungen, die Auswirkungen auf die Urkunde haben (z. B. Adressänderung, Änderung der Rechtsform etc.)
Antrag auf (Teil-)Aussetzung / (Teil-)Widerruf
- für die Aussetzung oder den Widerruf einer Akkreditierung (teilweise oder vollständig) durch die akkreditierte Stelle
Änderung zum laufenden Antrag
- für Änderungen an einem bereits gestellten Antrag vornehmen (nur möglich, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde)
Die Überwachung oder Wiederholungsbegutachtung erteilter Akkreditierungen muss nicht beantragt werden, sondern wird von der DAkkS eingeleitet.
Anlagen zum Antrag
Anlagen zur Erstakkreditierung
Unbedingt erforderlich:
- ohne Angaben zum Geltungsbereich ist keine Bearbeitung des Antrags möglich
Anlage zum Geltungsbereich der Akkreditierung
Weitere Anlagen:
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlagen zur Reakkreditierung und Änderung einer Akkreditierung
Anlage zur Umbenennung der Organisation
Anlage zur Adressänderung der Organisation
Anlage zur Umbenennung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Adressänderung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Änderung des Geltungsbereichs
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlage zur Verwendung des Akkreditierungssymbols
Anlagen zur Änderung zu einem laufenden Antrag
Erfordern aktuellen Rechtsnachweis:
Anlage zur Umbenennung der Organisation
Anlage zur Adressänderung der Organisation
Weitere Anlagen:
Anlage zur Umbenennung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Adressänderung der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage für Standort/e der Konformitätsbewertungsstelle
Anlage zur Änderung des Geltungsbereichs
Anlage zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde (BeB)
Anlage zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Anlage zur Verwendung des Akkreditierungssymbols
Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich?
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag jeweils die erforderlichen Unterlagen vollständig bei – nur so können wir Ihren Antrag bearbeiten. Alle erforderlichen Dokumente sind im jeweiligen Antragsformular aufgelistet. Insbesondere folgende Dokumente sind grundsätzlich erforderlich:
1. Zutreffendes Antragsformular und die entsprechenden Anlagen
Bitte verwenden Sie das entsprechende aktuelle Antragsformular:
Zum Antrag auf Erstakkreditierung
Zum Antrag auf Reakkreditierung
Zum Antrag auf Änderung einer Akkreditierung
Bei Änderungen in einem laufenden Antragsverfahren nutzen Sie bitte dieses Formblatt:
Zum Antrag auf Änderung eines laufenden Akkreditierungsantrags
Nutzen Sie die Anlagen entsprechend Ihres Anliegens:
2. Aktueller Rechtsformnachweis
Um die Identität der Antragsstellenden prüfen zu können, ist ein entsprechender Nachweis über die jeweilige Rechtsform unbedingt erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise das Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister usw. sowie der Gesellschaftsvertrag einer GbR.
3. Auskunft zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde
In bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen dient die Akkreditierung als Voraussetzung für eine Notifizierung, Anerkennung oder Zulassung durch die Befugnis erteilenden Behörden bzw. die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder. Trifft dies auf die angestrebte Akkreditierung zu, sind die dazu erforderlichen Informationen mit dieser Anlage unbedingt anzugeben und zu bestätigen.
An wen sende ich die Antragsunterlagen?
Für die Antragstellung gilt das Schriftformerfordernis (§ 2 Abs. 1 AkkStelleG). Anträge müssen im Original unterschrieben bei der DAkkS eingereicht werden. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten und senden Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ohne Klammern grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung an:
I. Postalisch
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
II. Per Fax
- +49 (0)30 67 05 91-998
Wie wird der Antrag geprüft? Zweistufige Antragsprüfung
Stufe 1: Formale Prüfung durch Antragsservice
Zunächst werden alle Anträge vom Antragsservice der DAkkS erfasst und formal geprüft. Ist die formale Antragsprüfung erfolgreich, wird – sofern noch nicht vorhanden – eine Verfahrensnummer für das Akkreditierungsverfahren vergeben. Diese Nummer dient als zentrale Kennung für den weiteren Schriftverkehr.
Sie haben Fragen zur Antragstellung? Nutzen Sie die telefonische Sprechstunde unseres Antragsservice-Teams.
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10 | 10117 Berlin
T: +49 (0) 30 670591-951
F: +49 (0) 30 670591-998
Telefonische Erreichbarkeit des Teams:
Montag bis Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Stufe 2: Fachliche Prüfung durch Fachbereich
In einem zweiten Schritt wird der Antrag dann zur fachlichen Prüfung an den zuständigen bzw. den koordinierenden Fachbereich weitergeleitet. Nach einer ersten inhaltlichen Prüfung wird eine formale Antragsbestätigung versandt.