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Antrag auf Akkreditierung Schritt 2 des Akkreditierungsprozesses

Die Vorbereitung auf den Antrag auf Akkreditierung ist der Start eines jeden Verfahrens. Erfahren Sie hier, welche Anträge es gibt, welche weiteren Unterlagen nötig sind, was beim Ausfüllen und Versand zu beachten ist und wie die Antragsprüfung erfolgt.

Wie bereite ich mich auf die Antragstellung vor?

Auch wenn jedes Akkreditierungsverfahren mit einem Antrag startet – die Vorbereitung auf ein Verfahren muss von der Konformitätsbewertungsstelle schon viel früher begonnen und bis zur Einsendung des Antrags abgeschlossen sein.

Denn zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Stelle nachweisen können, dass sie die räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen für den vorgesehenen Geltungsbereich der Akkreditierung bereits erfüllt und die dafür erforderlichen Unterlagen einreichen.

Welche Antragsarten und Anlagen gibt es?

Für eine Akkreditierung bei der DAkkS ist grundsätzlich ein formeller Antrag notwendig. Je nach Anliegen werden verschiedene Antragsarten und Anlagen unterschieden.

Antragsarten

Für folgende Vorgänge ist ein Antrag erforderlich:

Antrag auf Erstakkreditierung

  • für die erstmalige Akkreditierung einer Tätigkeit bei der DAkkS

Antrag auf Erstakkreditierung

Antrag auf Reakkreditierung

  • für die Erneuerung einer Akkreditierung, die durch gesetzliche Vorgaben befristet erteilt wurde
  • für die die Erneuerung einer Akkreditierung im nicht hoheitlichen Bereich

Antrag auf Reakkreditierung

Antrag auf Änderung der Akkreditierung

  • für Erweiterungen oder Einschränkungen des Geltungsbereiches der Akkreditierung
  • für sonstige Änderungen, die Auswirkungen auf die Urkunde haben (z. B. Adressänderung, Änderung der Rechtsform etc.)

Antrag auf Änderung einer Akkreditierung

Hinweise zu Umwandlungen und Umfirmierungen

Antrag auf (Teil-)Aussetzung / (Teil-)Widerruf

  • für die Aussetzung oder den Widerruf einer Akkreditierung (teilweise oder vollständig) durch die akkreditierte Stelle

Antrag auf (Teil)Aussetzung/(Teil)Widerruf

Änderung zum laufenden Antrag

  • für Änderungen an einem bereits gestellten Antrag vornehmen (nur möglich, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde)

Änderung zum laufenden Antrag

Die Überwachung oder Wiederholungsbegutachtung erteilter Akkreditierungen muss nicht beantragt werden, sondern wird von der DAkkS eingeleitet.

Anlagen zum Antrag

Anlagen zur Erstakkreditierung

Anlagen zur Reakkreditierung und Änderung einer Akkreditierung

Anlagen zur Änderung zu einem laufenden Antrag

Wo finde ich alle notwendigen Dokumente?

Antragsformulare sowie alle weiteren notwendigen Formblätter und die Vorlagen der einzureichenden Unterlagen stehen auch in der Dokumentendatenbank der DAkkS zur Verfügung. Nutzen Sie die Filtersuche, legen Sie die gewünschten Dokumente im Sammelkorb ab und laden Sie Ihre Dokumentensammlung als zip-Datei herunter.

Link zur Dokumentendatenbank

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag jeweils die erforderlichen Unterlagen vollständig bei – nur so können wir Ihren Antrag bearbeiten. Alle erforderlichen Dokumente sind im jeweiligen Antragsformular aufgelistet. Insbesondere folgende Dokumente sind grundsätzlich erforderlich:

1. Zutreffendes Antragsformular und die entsprechenden Anlagen

Bitte verwenden Sie das entsprechende aktuelle Antragsformular:

Zum Antrag auf Erstakkreditierung

Zum Antrag auf Reakkreditierung

Zum Antrag auf Änderung einer Akkreditierung

 

Bei Änderungen in einem laufenden Antrags­verfahren nutzen Sie bitte dieses Formblatt:

Zum Antrag auf Änderung eines laufenden Akkreditierungsantrags

 

Nutzen Sie die Anlagen entsprechend Ihres Anliegens:

2. Aktueller Rechtsformnachweis

Um die Identität der Antragsstellenden prüfen zu können, ist ein entsprechender Nachweis über die jeweilige Rechtsform unbedingt erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise das Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister usw. sowie der Gesellschaftsvertrag einer GbR.

3. Auskunft zur Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde

In bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen dient die Akkreditierung als Voraussetzung für eine Notifizierung, Anerkennung oder Zulassung durch die Befugnis erteilenden Behörden bzw. die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder. Trifft dies auf die angestrebte Akkreditierung zu, sind die dazu erforderlichen Informationen mit dieser Anlage unbedingt anzugeben und zu bestätigen.

Zum Dokument

Flexibilisierung des Geltungsbereichs

Eine Akkreditierung mit flexiblem Geltungsbereich ermöglicht es, zusätzliche Prüf- bzw. Untersuchungsmethoden innerhalb klar festgelegter Grenzen in den akkreditierten Bereich aufzunehmen. Die Bereiche, für die eine Flexibilisierung beantragt wird, müssen im Antrag angegeben werden. Das Regeldokument „Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs“ erläutert die Möglichkeiten und Grenzen dieses Vorgehens.

Zum Dokument „Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs“

An wen sende ich die Antragsunterlagen?

Für die Antragstellung gilt das Schriftformerfordernis (§ 2 Abs. 1 AkkStelleG). Anträge müssen im Original unterschrieben bei der DAkkS eingereicht werden. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten und senden Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ohne Klammern grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung an:

 

I. Postalisch
  • Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
    Antragsservice und Neukundenbetreuung
    Spittelmarkt 10
    10117 Berlin

 

II. Per Fax
  • +49 (0)30 67 05 91-998

Wegfall des Schriftformerfordernisses zum 1. Januar 2025

Bitte beachten Sie: Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) wird das Schriftformerfordernis zum 1. Januar 2025 aus dem AkkStelleG wegfallen. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Antragstellung entweder über das DAkkS-PORT oder durch E-Mail-Versand des elektronischen Antragsformulars und der Anlagen an a-nkb@dakks.de möglich ist.

Übermittlung des Antrags: Alternative Schriftform

Neben der schriftlichen Antragstellung kann nur die vom Gesetzgeber vorgesehene Alternative zur Schriftform genutzt werden.

Anlagen und Nachweise zum Antrag

Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Nachweise und Anlagen grundsätzlich elektronisch zu übersenden sind an a-nkb@dakks.de

Einen Link zur sicheren Datenübertragung erhalten Sie auf Anfrage.

Wie wird der Antrag geprüft? Zweistufige Antragsprüfung

Stufe 1: Formale Prüfung durch Antragsservice

Zunächst werden alle Anträge vom Antragsservice der DAkkS erfasst und formal geprüft. Ist die formale Antragsprüfung erfolgreich, wird – sofern noch nicht vorhanden – eine Verfahrensnummer für das Akkreditierungsverfahren vergeben. Diese Nummer dient als zentrale Kennung für den weiteren Schriftverkehr.

Sie haben Fragen zur Antragstellung? Nutzen Sie die telefonische Sprechstunde unseres Antragsservice-Teams.

Antragsservice und Neukundenbetreuung

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10 | 10117 Berlin

T: +49 (0) 30 670591-951
F: +49 (0) 30 670591-998

Telefonische Erreichbarkeit des Teams:
Montag bis Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr

Stufe 2: Fachliche Prüfung durch Fachbereich

In einem zweiten Schritt wird der Antrag dann zur fachlichen Prüfung an den zuständigen bzw. den koordinierenden Fachbereich weitergeleitet. Nach einer ersten inhaltlichen Prüfung wird eine formale Antragsbestätigung versandt.

Wer ist zentrale Ansprechperson im Akkreditierungsverfahren?

Mit der Antragsbestätigung wird auch die für den weiteren Verfahrensablauf zuständige Ansprechperson der DAkkS mitgeteilt. Dieser Kontakt ist für die weitere Koordinierung, Bearbeitung und Abwicklung des Akkreditierungsverfahrens zuständig und steht für Rückfragen zur Verfügung. Die gesamte Verfahrenskommunikation erfolgt über die benannte Ansprechperson.

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