Schritt 2: Antrag Begutachter bei der DAkkS

Der Antrag auf Benennung als erster Schritt zu einer Begutachtertätigkeit bei der DAkkS. Das müssen Sie tun.

Antragsunterlagen auf Benennung als Begutachter / Fachexperte der DAkkS

Reichen Sie uns bitte Ihren Antrag mit den für Sie zutreffenden fachspezifischen Fragebögen zur Selbstauskunft ein, ergänzt um einen aktuellen beruflichen Werdegang einschließlich der dazugehörigen Qualifikationsnachweisen.

Fachspezifische Fragebögen

Die passenden fachspezifischen Fragebögen finden Sie in der folgenden Übersicht.

Link zu den Fragebögen

Qualifikationsnachweise

  • Aussagekräftiger beruflicher Werdegang
  • Nachweis zu Hochschulabschluss und zu weiterführenden Qualifikationen (Nachweise zum Berufsabschluss)
  • Referenzen, Arbeitszeugnisse, ggf. Angaben zur Autorenschaft von wissenschaftlichen Publikationen und dergleichen
  • Mitarbeit in einschlägigen nationalen bzw. internationalen Normungs- und Fachgremien
  • Erfahrungen im Prüf-, Kalibrier-, Inspektions- und/oder Zertifizierungswesen, dem Qualitätsmanagement sowie ggf. als Begutachter oder in einer vergleichbaren Tätigkeit
  • Aussagen zu detaillierte Kenntnisse von und Erfahrungen mit den relevanten Normen, u.a. ISO/IEC 17000 ff., ISO 15189

Gut zu wissen

Bitte senden Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail zu. Nach Eingang Ihres Antrages auf Benennung erhalten Sie eine Bestätigung vom Begutachtermanagement der DAkkS.

bewerbung-begutachter@dakks.de

Ihre Ansprechpartner

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364

Photo Julia Ziehfreund

Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365

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