Schritt 2: Antrag
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Schritt 2: Antrag Begutachter bei der DAkkS
Der Antrag auf Benennung ist der zentrale Schritt zu einer Begutachtungstätigkeit bei der DAkkS. Das müssen Sie beim Antrag beachten.
Antragsunterlagen auf Benennung als Fachbegutachterin oder -begutachter / Fachexpertin oder Fachexperte bei der DAkkS
Reichen Sie uns bitte Ihren Antrag mit den für Sie zutreffenden fachspezifischen Fragebögen zur Selbstauskunft ein, ergänzt um einen aktuellen beruflichen Werdegang einschließlich der dazugehörigen Qualifikationsnachweise.
Allgemeiner Antrag
Antrag auf Benennung als Begutachterin oder Begutachter / Fachexpertin oder Fachexperte der DAkkSFachspezifische Fragebögen
Die passenden fachspezifischen Fragebögen finden Sie in der folgenden Übersicht.
Qualifikationsnachweise
- Aussagekräftiger beruflicher Werdegang
- Nachweise des Hochschulabschlusses (u.a. Zeugnisse, ggf. Berufsabschluss) und zu weiterführenden Qualifikationen
- Referenzen, Arbeitszeugnisse, ggf. Angaben zur Autorenschaft von wissenschaftlichen Publikationen und dergleichen
- Mitarbeit in einschlägigen nationalen bzw. internationalen Normungs- und Fachgremien
- Erfahrungen im Prüf-, Kalibrier-, Inspektions- und/oder Zertifizierungswesen, dem Qualitätsmanagement sowie ggf. als Auditorin oder Auditor oder in einer vergleichbaren Tätigkeit
- Ggf. Benennung inkl. Geltungsbereich für die Begutachtungstätigkeit bei einer anderen Akkreditierungsstelle
- Nachweise der Kenntnis und Erfahrung von Akkreditierungsnormen u.a. ISO/IEC 17020, 17021-1, 17025; 17065, ISO 15189
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil
Leiterin Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de
Julia Ziehfreund
Servicebereich Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de