Mit Ihrem Antrag auf Benennung erfolgt die Selbstauskunft zu Ihren fachlichen Kenntnissen sowie Erfahrungen in den beantragten Bereichen. Weiterhin werden Ihre Kenntnisse im Qualitätswesen mit entsprechenden Nachweisen abgefragt.
Welche fachlichen Kompetenzen bringen Sie mit?
Die DAkkS muss sicherstellen, dass das Team der Begutachtenden über eine mindestens äquivalente Ausbildung zu den Personen verfügt, die in der Konformitätsbewertungsstelle die jeweilige Verantwortung für den Fachbereich tragen und die im Rahmen der Begutachtung beurteilt werden.
Sie verfügen daher typischerweise über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, das dem späteren Einsatzgebiet entspricht. In speziellen Bereichen können ausnahmsweise auch andere Fachausbildungen anerkannt werden, insbesondere wenn der höchste Berufsabschluss im technischen Sektor nicht akademischer Natur ist (z.B. Meister im Handwerk).
Weiterhin verfügen Sie über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im beantragten Geltungsbereich, die in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse des beantragten Fachgebietes sowie der einschlägigen technischen Normen und Spezifikationen, die Sie durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand gehalten haben.
Welche persönlichen Kompetenzen bringen Sie mit?
Sie sind unparteiisch, diskret, aufgeschlossen, diplomatisch, aufmerksam, hartnäckig, entscheidungsfähig, selbstsicher und verfügen über eine schnelle Auffassungsgabe. Außerdem bringen Sie die notwendige kritische Grundhaltung mit.