Grundlagen der Akkreditierung Schritt 1 des Akkreditierungsprozesses
Sie interessieren sich für das Thema Akkreditierung oder möchten sich erstmalig akkreditieren lassen? Sie fragen sich, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen? Hier finden Sie Antworten auf die grundlegenden Fragen zum Akkreditierungsverfahren sowie Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wo akkreditiert die DAkkS?
Die DAkkS erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Akkreditierungstätigkeiten.
Hoheitliche Akkreditierungstätigkeit
Die DAkkS ist zuständig für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Diese hoheitliche Tätigkeit erbringt die DAkkS im Rahmen des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hoheitlich tätig. In diesen Fällen wurde die DAkkS von dem entsprechenden Staat bzw. der nationalen Akkreditierungsstelle beauftragt oder hat ein verfahrensbezogene Freistellung im Einzelfall erhalten. Dies erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie den entsprechenden Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA.
Die Akkreditierung im hoheitlichen Bereich umfasst auch alle Auslandsstandorte einer Konformitätsbewertungsstelle, unabhängig davon ob sich diese in der EU, dem EWR oder in Drittstaaten befinden.
Nicht hoheitliche Akkreditierungstätigkeit
Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungsverfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitätsbewertungsstelle nicht im Anwendungsbereich des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 befindet. In diesen Drittlandverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitätsbewertungsstelle also nicht in Deutschland sowie zusätzlich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR.
Die Akkreditierung dieser Konformitätsbewertungsstellen berücksichtigt die jeweils zutreffenden Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und der internationalen Akkreditierungsnetzwerke ILAC und IAF.
Wer kann sich akkreditieren lassen?
Die DAkkS akkreditiert Organisationen, die Konformitätsbewertungstätigkeiten anbieten und durchführen. Dazu zählen die folgenden Arten von Konformitätsbewertungsstellen (Akkreditierungsaktivitäten).
Welchen Geltungsbereich hat eine Akkreditierung?
Eine Akkreditierung bezieht sich in der Regel nicht auf eine Organisation insgesamt, sondern nur auf spezifische Tätigkeiten. Dieser Geltungsbereich – auch Akkreditierungsumfang oder Scope genannt – variiert je nach Verfahren. Er wird bei der Beantragung einer Akkreditierung genau festgelegt und in der Begutachtungsphase überprüft und bewertet.
Bei positivem Ausgang des Verfahrens bestätigt eine Akkreditierung, dass eine Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben kompetent durchführen kann.
Welche Anforderungen sind zu erfüllen?
Die DAkkS erteilt eine Akkreditierung, wenn die Konformitätsbewertungsstelle die für sie bestehenden Anforderungen erfüllt. Die wesentlichen Anforderungen stehen in den jeweiligen harmonisierten Normen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025).
Es können aber noch weitere Anforderungen hinzukommen – beispielsweise aus
- Gesetzen,
- der Norm DIN EN ISO/IEC 17011,
- den Level-5-Normen, in denen die Vorgaben an den Gegenstand der Konformitätsbewertung oder an die konkrete Konformitätsbewertungstätigkeit definiert sind,
- den Vereinbarungen oder Vorgaben von Eignern von Konformitätsbewertungsprogrammen oder
- dem Regelwerk des Akkreditierungssystems.
Welche technischen Anforderungen genau für die Erteilung einer Akkreditierung einzuhalten sind, ist sehr individuell und hängt vom beantragten Geltungsbereich der Akkreditierung ab.
Wie lange dauert ein Akkreditierungsverfahren?
Eine Akkreditierung ist ein sehr vielschichtiges Verfahren und nimmt je nach technischer Komplexität mehrere Monate in Anspruch. Die Verfahrensdauer variiert und ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählen u. a.:
- Umfang des beantragten Geltungsbereiches
- Anzahl der Standorte
- Erfahrung und Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle
- Reife des Qualitätsmanagementsystems und seiner Prozesse
- Verfügbarkeit von Personalressourcen
Wie lange sind Akkreditierungen gültig?
Unbefristete Akkreditierungen
Akkreditierungen im hoheitlichen Bereich werden in der Regel unbefristet erteilt.
Sie behalten ihre Gültigkeit solange, bis sie durch die DAkkS widerrufen, ausgesetzt, eingeschränkt oder geändert werden oder die Stelle ihre Akkreditierung aufgibt.
Gründe für die Beschränkung von Akkreditierungen durch die DAkkS können z. B. der Wegfall wesentlicher Akkreditierungsvoraussetzungen oder die fehlende Mitwirkung der Stelle bei der Überwachung der Akkreditierung sein. Auch Rückmeldungen des Marktes oder der Marktüberwachung können zur Beschränkung der Akkreditierung führen.
Befristete Akkreditierungen
Befristet sind Akkreditierungen insbesondere in folgenden Fällen:
- im hoheitlichen Bereich, wenn die Befristungen der Akkreditierung gesetzlich vorgeschrieben ist
- im nicht hoheitlichen Bereich („Drittlandverfahren“ außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR)
Befristete Akkreditierungen verlieren ihre Gültigkeit zum im Akkreditierungsbescheid und der Urkunde festgelegten Ablaufdatum und müssen rechtzeitig ein Reakkreditierungsverfahren durchlaufen.
Was kostet eine Akkreditierung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Kosten eines Akkreditierungsverfahrens hängen von verschiedenen Kriterien ab. Erst wenn wir wissen, welche Art von Akkreditierung Sie anstreben, welchen Umfang die zu akkreditierenden Tätigkeiten haben, wie viele Standorte begutachtet werden müssen und wie komplex das Verfahren insgesamt ist, lassen sich der Aufwand und damit auch die Kosten eines Akkreditierungsverfahrens abschätzen.
Neben der Erstakkreditierung ist auch die Aufrechterhaltung einer erteilten Akkreditierung mit Kosten verbunden ist. Die Aufwände fallen hier insbesondere für die regelmäßigen Überwachungs- oder Wiederholungsbegutachtungen und die Verfahrensbearbeitung an.
Grundlagen der Kostenberechnung
Die Grundlage für die Berechnung der Kosten unserer Akkreditierungsleistung hängt davon ab, ob es sich um eine hoheitliche oder eine nichthoheitliche Tätigkeit handelt.
Hoheitliche Tätigkeit
Im hoheitlichen Bereich (Deutschland, EU und Europäischer Wirtschaftsraum) richten sich die Kosten für eine Akkreditierung nach dem zeitlichen Aufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierungskosten werden nicht durch Rahmengebühren und Pauschalen, sondern präzise über eine Zeitgebühr berechnet und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassene Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Zudem richtet sich die Berechnung der Auslagen im Akkreditierungsverfahren nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG).
Dabei sind alle Gebührensätze so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sachaufwand, der mit den „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ der DAkkS verbunden ist, abgedeckt wird.
Nicht hoheitliche Tätigkeit
Die DAkkS ist auch im nicht hoheitlichen Bereich (Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) tätig. Die Kosten für diese Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS auf Basis einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten. Diese finden Sie unter folgendem Link:
Wen kontaktiere ich bei Interesse an einer Erstakkreditierung?
Sie interessieren sich für eine Erstakkreditierung bei der DAkkS?
Gerne können Sie als Neukunde kostenfrei ein bis zu zweistündiges Erstgespräch zum Akkreditierungsverfahren und den Anforderungen in einer der Geschäftsstellen der DAkkS in Anspruch nehmen.
Mögliche Inhalte eines Erstgespräches:
- Information über Inhalt, Ablauf und Kostenrahmen des Akkreditierungsverfahrens
- Klärung des Geltungsbereiches der angestrebten Akkreditierung
- Information über spezifische Akkreditierungskriterien für die angestrebte Akkreditierung
- Rechte und Pflichten des Kunden und der DAkkS nach Erteilung der Akkreditierung