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Grundlagen der Akkreditierung Schritt 1 des Akkreditierungsprozesses

Sie interessieren sich für das Thema Akkreditierung oder möchten sich erstmalig akkreditieren lassen? Sie fragen sich, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen? Hier finden Sie Antworten auf die grund­legenden Fragen zum Akkredi­tierungs­verfahren sowie Hinweise zur Kontakt­aufnahme.

Wo akkreditiert die DAkkS?

Die DAkkS erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Akkredi­tierungs­tätigkeiten.

Hoheitliche Akkreditierungs­tätigkeit

Die DAkkS ist zuständig für die Akkreditierung von Konformitäts­bewertungs­stellen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Diese hoheitliche Tätigkeit erbringt die DAkkS im Rahmen des Akkredi­tierungs­stellen­gesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

In Ausnahme­fällen ist die DAkkS auch in den Mitglieds­staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR) hoheitlich tätig. In diesen Fällen wurde die DAkkS von dem entsprechenden Staat bzw. der nationalen Akkreditierungsstelle beauftragt oder hat ein verfahrensbezogene Freistellung im Einzelfall erhalten. Dies erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie den entsprechenden Regeln der europäischen Akkredi­tierungs­organisation EA.

Die Akkreditierung im hoheitlichen Bereich umfasst auch alle Auslandsstandorte einer Konformitäts­bewertungs­stelle, unabhängig davon ob sich diese in der EU, dem EWR oder in Drittstaaten befinden.

Nicht hoheitliche Akkreditierungs­tätigkeit

Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungs­verfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitäts­bewertungs­stelle nicht im Anwendungs­bereich des Akkreditierungs­stellen­gesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 befindet. In diesen Drittlandverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitäts­bewertungsstelle also nicht in Deutschland sowie zusätzlich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR.

Die Akkreditierung dieser Konformitäts­bewertungs­stellen berücksichtigt die jeweils zutreffenden Regeln der europäischen Akkreditierungs­organisation EA und der inter­nationalen Akkreditierungs­netzwerke ILAC und IAF.

Unterschiede in nicht hoheitlichen Verfahren

Die hier beschriebenen Voraus­setzungen für eine Akkredi­tierung und Abläufe im Akkreditierungs­prozess gelten im Wesentlichen auch für nicht hoheitliche Verfahren. Doch es gibt auch Abweichungen. Erfahren Sie mehr zu den Unterschieden des Akkreditierungs­verfahrens in „Drittländern“ unter folgendem Link:

Mehr zu Akkreditierungen außerhalb Deutschlands

Wer kann sich akkredi­tieren lassen?

Die DAkkS akkreditiert Organisationen, die Konformitäts­bewertungs­tätigkeiten anbieten und durchführen. Dazu zählen die folgenden Arten von Konformitäts­bewertungs­stellen (Akkreditierungs­aktivitäten).

Welchen Geltungs­bereich hat eine Akkreditierung?

Eine Akkreditierung bezieht sich in der Regel nicht auf eine Organisation insgesamt, sondern nur auf spezifische Tätigkeiten. Dieser Geltungsbereich – auch Akkreditierungs­umfang oder Scope genannt – variiert je nach Verfahren. Er wird bei der Beantragung einer Akkreditierung genau festgelegt und in der Begutachtungs­phase überprüft und bewertet.

Bei positivem Ausgang des Verfahrens bestätigt eine Akkreditierung, dass eine Organisation im definierten Geltungs­bereich die Anforde­rungen erfüllt und bestimmte Konformitäts­bewertungs­aufgaben kompetent durchführen kann.

Geltungsbereich einer Akkreditierung

Die Akkreditierung wird für konkrete und detailliert beschriebene Konformitäts­bewertungs­tätigkeiten erteilt. Diese detaillierte Beschreibung des Geltungs­bereiches erfolgt in der Anlage zur Akkreditierungs­urkunde und wird in der Datenbank der akkredi­tierten Stellen veröffentlicht.

Zur Datenbank akkredi­tierter Stellen

Welche Anforde­rungen sind zu erfüllen?

Die DAkkS erteilt eine Akkreditierung, wenn die Konformitäts­bewertungs­stelle die für sie bestehen­den Anforde­rungen erfüllt. Die wesentlichen Anforde­rungen stehen in den jeweiligen harmoni­sierten Normen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025).

Es können aber noch weitere Anforde­rungen hinzukommen – beispiels­weise aus

  • Gesetzen,
  • der Norm DIN EN ISO/IEC 17011,
  • den Level-5-Normen, in denen die Vorgaben an den Gegenstand der Konformitäts­bewertung oder an die konkrete Konformitäts­bewertungstätigkeit definiert sind,
  • den Verein­barungen oder Vorgaben von Eignern von Konformitäts­bewertungs­programmen oder
  • dem Regelwerk des Akkreditierungs­systems.

Welche technischen Anforde­rungen genau für die Erteilung einer Akkredi­tierung einzuhalten sind, ist sehr individuell und hängt vom beantragten Geltungs­bereich der Akkredi­tierung ab.

Mehr zum Regelwerk der DAkkS

Zur Dokumentensuche

Harmonisierte Normen

Die Akkreditierung beruht auf den inter­nationalen Normen für Konformitäts­bewertungs­stellen, die im sogenannten „neuen Rechts­rahmen“ (New Legislative Framework) harmonisiert wurden und deren Fund­stellen sich im Amtsblatt der Euro­päischen Union finden.

Die Anwendung harmo­nisierter Normen, die auf ent­sprechenden inter­nationalen Normen beruhen, soll für das erforderliche Maß an Transparenz und Vertrauen in die Kompetenz von Konformitäts­bewertungs­stellen sorgen und sicherstellen, dass das mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eingeführte europäische Akkreditierungs­system mit dem internationalen Akkreditierungs­system im Einklang steht, um so dem internationalen Handel förderlich zu sein.

Link zur Europäischen Kommission

Normen beziehen

Normen sind Dokumente, die Anforde­rungen an Produkte, Dienst­leistungen oder Verfahren festlegen. Sie müssen in der Regel käuflich erworben werden. Sie können die Normen direkt über die folgenden Normungs­organisationen beziehen.

Link zum Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)

Link zur International Organization for Standardization (ISO)

Wie lange dauert ein Akkreditierungs­verfahren?

Eine Akkreditierung ist ein sehr vielschichtiges Verfahren und nimmt je nach technischer Komplexität mehrere Monate in Anspruch. Die Verfahrens­dauer variiert und ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählen u. a.:

  • Umfang des beantragten Geltungs­bereiches
  • Anzahl der Standorte
  • Erfahrung und Mitwirkung der Konformitäts­bewertungs­stelle
  • Reife des Qualitäts­management­systems und seiner Prozesse
  • Verfügbarkeit von Personal­ressourcen

Wie lange sind Akkredi­tierungen gültig?

Unbefristete Akkreditierungen

Akkreditierungen im hoheitlichen Bereich werden in der Regel unbefristet erteilt.

Sie behalten ihre Gültigkeit solange, bis sie durch die DAkkS widerrufen, ausgesetzt, eingeschränkt oder geändert werden oder die Stelle ihre Akkreditierung aufgibt.

Gründe für die Beschränkung von Akkreditierungen durch die DAkkS können z. B. der Wegfall wesentlicher Akkreditierungsvoraussetzungen oder die fehlende Mitwirkung der Stelle bei der Überwachung der Akkreditierung sein. Auch Rückmeldungen des Marktes oder der Marktüberwachung können zur Beschränkung der Akkreditierung führen.

Zu Schritt 5: Über­wachung von Akkreditierungen

Befristete Akkreditierungen

Befristet sind Akkredi­tierungen insbesondere in folgenden Fällen:

  • im hoheitlichen Bereich, wenn die Befristungen der Akkredi­tierung gesetzlich vorgeschrieben ist
  • im nicht hoheitlichen Bereich („Drittlandverfahren“ außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR)

Befristete Akkreditierungen verlieren ihre Gültigkeit zum im Akkreditierungsbescheid und der Urkunde festgelegten Ablaufdatum und müssen rechtzeitig ein Reakkreditierungsverfahren durchlaufen.

Was kostet eine Akkreditierung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Kosten eines Akkreditierungs­verfahrens hängen von verschiedenen Kriterien ab. Erst wenn wir wissen, welche Art von Akkredi­tierung Sie anstreben, welchen Umfang die zu akkredi­tierenden Tätigkeiten haben, wie viele Standorte begutachtet werden müssen und wie komplex das Verfahren insgesamt ist, lassen sich der Aufwand und damit auch die Kosten eines Akkreditierungs­verfahrens abschätzen.

Neben der Erstakkreditierung ist auch die Aufrecht­erhaltung einer erteilten Akkredi­tierung mit Kosten verbunden ist. Die Aufwände fallen hier insbesondere für die regel­mäßigen Überwachungs- oder Wiederholungs­begut­achtungen und die Verfahrens­bearbeitung an.

Grundlagen der Kosten­berechnung

Die Grundlage für die Berechnung der Kosten unserer Akkreditierungs­leistung hängt davon ab, ob es sich um eine hoheitliche oder eine nicht­hoheitliche Tätigkeit handelt.

Hoheitliche Tätigkeit

Im hoheitlichen Bereich (Deutschland, EU und Europäischer Wirtschafts­raum) richten sich die Kosten für eine Akkredi­tierung nach dem zeitlichen Aufwand für das jeweilige Akkreditierungs­verfahren. Die Akkredi­tierungs­kosten werden nicht durch Rahmen­gebühren und Pauschalen, sondern präzise über eine Zeit­gebühr berechnet und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.

Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassene Gebühren­verordnung der Akkredi­tierungs­stelle (AkkStelleGebV). Zudem richtet sich die Berechnung der Auslagen im Akkreditierungs­verfahren nach dem Bundes­gebühren­gesetz (BGebG).

Dabei sind alle Gebühren­sätze so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sach­aufwand, der mit den „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ der DAkkS verbunden ist, abgedeckt wird.

Link zur Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle

Link zum Bundesgebührengesetz

Nicht hoheitliche Tätigkeit

Die DAkkS ist auch im nicht hoheitlichen Bereich (Länder außerhalb des Europäischen Wirtschafts­raumes) tätig. Die Kosten für diese Akkredi­tierungs­leistungen berechnet die DAkkS auf Basis einer gesonderten Entgeltliste für Auslands­tätigkeiten. Diese finden Sie unter folgendem Link:

Zur Entgeltliste für Auslandstätigkeiten

Mehr zu Akkreditierungen in nicht hoheitlichen Bereich

Wen kontaktiere ich bei Interesse an einer Erstakkreditierung?

Sie interessieren sich für eine Erst­akkreditierung bei der DAkkS?

Gerne können Sie als Neukunde kostenfrei ein bis zu zwei­stündiges Erstgespräch zum Akkreditierungs­verfahren und den Anforde­rungen in einer der Geschäfts­stellen der DAkkS in Anspruch nehmen.

Mögliche Inhalte eines Erst­gespräches:

  • Information über Inhalt, Ablauf und Kosten­rahmen des Akkredi­tierungs­verfahrens
  • Klärung des Geltungs­bereiches der angestrebten Akkreditierung
  • Information über spezifische Akkreditierungs­kriterien für die angestrebte Akkreditierung
  • Rechte und Pflichten des Kunden und der DAkkS nach Erteilung der Akkreditierung

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