Grundlagen der Akkreditierung Schritt 1 des Akkreditierungsprozesses
Sie interessieren sich für das Thema Akkreditierung oder möchten sich erstmalig akkreditieren lassen? Sie fragen sich, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen? Hier finden Sie Antworten auf die grundlegenden Fragen zum Akkreditierungsverfahren sowie Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wo akkreditiert die DAkkS?
Die DAkkS erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Akkreditierungstätigkeiten.
Hoheitliche Akkreditierungstätigkeit
Die DAkkS ist zuständig für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Deutschland. Sie übt diese hoheitliche Aufgabe auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) aus.
In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hoheitlich tätig. In diesen Fällen wurde sie vom jeweiligen Staat bzw. der nationalen Akkreditierungsstelle beauftragt oder hat im Einzelfall eine verfahrensbezogene Freistellung erhalten. Dabei gelten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie die Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA.
Die Akkreditierung im hoheitlichen Bereich umfasst auch alle ausländischen Standorte einer Konformitätsbewertungsstelle, unabhängig davon, ob sich diese in der EU, im EWR oder in Drittstaaten befinden.
Nicht hoheitliche Akkreditierungstätigkeit
Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungsverfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitätsbewertungsstelle nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) liegt.
In diesen Drittlandsverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitätsbewertungsstelle außerhalb der Mitgliedstaaten der EU und des EWR.
Die Akkreditierung dieser Konformitätsbewertungsstellen berücksichtigt die jeweils geltenden Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und der internationalen Akkreditierungsnetzwerke ILAC und IAF.
Wer kann akkreditiert werden?
Die DAkkS akkreditiert Stellen, die Konformitätsbewertungstätigkeiten anbieten und durchführen. Dazu zählen unterschiedliche Typen von Konformitätsbewertungsstellen (Akkreditierungsaktivitäten).
Welchen Geltungsbereich hat eine Akkreditierung?
Eine Akkreditierung bezieht sich in der Regel nicht auf eine Stelle als Ganzes, sondern nur auf spezifische Tätigkeiten. Dieser Geltungsbereich – auch Akkreditierungsumfang oder Scope genannt – variiert je nach Art der Konformitätsbewertung und Verfahren. Er wird bei der Beantragung einer Akkreditierung genau festgelegt und in der Begutachtungsphase überprüft und bewertet.
Bei positivem Ausgang des Verfahrens bestätigt eine Akkreditierung, dass eine Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben kompetent durchführen kann.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Die DAkkS erteilt eine Akkreditierung, wenn die Konformitätsbewertungsstelle die für sie bestehenden Anforderungen erfüllt. Die wesentlichen Vorgaben sind in den jeweiligen harmonisierten Normen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025) festgelegt.
Es können jedoch weitere Anforderungen hinzukommen, z. B. aus
- sektoralen Gesetzen,
- der Norm DIN EN ISO/IEC 17011,
- den Vereinbarungen oder Anforderungen der Inhaber von Konformitätsbewertungsprogrammen oder
- dem Regelwerk des Akkreditierungssystems.
Welche technischen Anforderungen für die Erteilung einer Akkreditierung genau einzuhalten sind, ist sehr individuell und hängt vom beantragten Geltungsbereich der Akkreditierung ab.
Wie lange dauert ein Akkreditierungsverfahren?
Eine Akkreditierung ist ein sehr vielschichtiges Verfahren und nimmt je nach technischer Komplexität mehrere Monate in Anspruch. Die Verfahrensdauer variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:
-
der Umfang des beantragten Geltungsbereichs
-
die Zahl der Standorte
-
die Erfahrung und Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle
-
der Reifegrad des Qualitätsmanagementsystems und seiner Prozesse
-
die Verfügbarkeit personeller Ressourcen
Wie lange sind Akkreditierungen gültig?
Unbefristete Akkreditierungen
Akkreditierungen im hoheitlichen Bereich werden in der Regel unbefristet erteilt.
Sie behalten ihre Gültigkeit, bis sie von der DAkkS widerrufen, ausgesetzt, eingeschränkt oder geändert werden oder die Stelle ihre Akkreditierung aufgibt.
Gründe für die Einschränkung von Akkreditierungen durch die DAkkS können z. B. der Wegfall wesentlicher Akkreditierungsvoraussetzungen oder mangelnde Mitwirkung der Stelle bei der Überwachung der Akkreditierung sein. Auch Rückmeldungen aus dem Markt oder der Marktüberwachung können zu einer Beschränkung führen.
Befristete Akkreditierungen
Akkreditierungen werden insbesondere in folgenden Fällen befristet:
- im hoheitlichen Bereich, wenn die Befristung der Akkreditierung gesetzlich vorgeschrieben ist
- bei allen Akkreditierungen im nicht hoheitlichen Bereich („Drittlandsverfahren“ außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR)
Befristete Akkreditierungen verlieren mit dem im Akkreditierungsbescheid und in der Urkunde festgelegten Ablaufdatum ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig einem Reakkreditierungsverfahren unterzogen werden.
Was kostet eine Akkreditierung?
Grundlagen der Kostenberechnung
Die Berechnungsgrundlage für die Kosten der Akkreditierungsleistung hängt davon ab, ob es sich um eine hoheitliche oder eine nicht hoheitliche Tätigkeit handelt.
Hoheitliche Tätigkeit
Im hoheitlichen Bereich (Deutschland, EU und EWR) richten sich die Kosten für eine Akkreditierung nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierungskosten werden nicht über Rahmengebühren und Pauschalen, sondern präzise über eine Zeitgebühr berechnet und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassene Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Darüber hinaus richtet sich die Berechnung der Auslagen im Akkreditierungsverfahren nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG).
Dabei sind alle Gebührensätze so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sachaufwand für die „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ der DAkkS gedeckt wird.
Nicht hoheitliche Tätigkeit
Die DAkkS ist auch im nicht hoheitlichen Bereich (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) tätig. Die Kosten für diese Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS auf Basis einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten. Diese finden Sie unter folgendem Link:
Wen kontaktiere ich bei Interesse an einer Erstakkreditierung?
Sie interessieren sich für eine Erstakkreditierung durch die DAkkS? Gerne können Sie als Neukunde unsere kostenfreien Webseminare zu den Grundlagen der Akkreditierung und zum Akkreditierungsverfahren und seinen Anforderungen in Anspruch nehmen.
Bitte lassen Sie uns individuelle Anfragen ausschließlich über das nachfolgend verlinkte Kontaktformular zukommen und geben Sie dabei die angestrebte Art der Akkreditierung und den fachlichen Geltungsbereich (Scope) an.