Prüfung von Konformitäts­bewertungs­programmen

Veränderte Marktanforderungen, neue Technologien und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel führen kontinuierlich zum Entstehen und zur Anwendung neuer Konformitätsbewertungsprogramme durch Konformitätsbewertungsstellen. Gemäß Ziffer 4.6.3 EN ISO/IEC 17011 muss die Akkreditierungsbehörde die Eignung dieser Prüfverfahren für Zwecke der Akkreditierung bewerten und feststellen.

Eignung von Konformitätsbewertungsprogramm im Rahmen der Akkreditierung

Konformitätsbewertungsprogramme werden von verschiedenen Akteuren entwickelt und betrieben. Diese „Inhaber“ der Programme – auch „Scheme Owner“ genannt – können Interessengruppen, Normungsorganisationen, Zertifizierungsstellen oder der Gesetzgeber sein. Wenn solche Dokumente und Prüfungsvorgaben auf Level 4 von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle angewendet werden sollen, muss deren Eignung auf wissenschaftlicher Grundlage überprüft werden. Kann das Messergebnis oder das Konformitätsbewertungsergebnis auf die beschriebene Weise reproduzierbar und nachvollziehbar erreicht werden.

Programmprüfung durchführen

Die Programmprüfung findet im Rahmen des laufenden Akkreditierungsverfahrens der Konformitätsbewertungsstelle regelmäßig statt. Die Konformitätsbewertungsstelle macht sich die Dokumente der Programmeigner zu eigen und legt diese im Akkreditierungsverfahren als Verfahrensbeschreibung vor, ggf. mit erforderlichen Modifikationen zu Zwecken der Akkreditierung.

Bei sehr komplexen Verfahren und neuen Technologien kann auf Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle eine vorgezogene Programmprüfung beantragt werden. Insbesondere wenn weitere Behörden zu involvieren sind, ist dieses Vorgehen sinnvoll.

Soweit eine sektorale gesetzliche Grundlage besteht, kann die Programmprüfung außerhalb eines Akkreditierungsverfahrens mit dem vom Gesetz zugelassenen Antragsteller durchgeführt werden.

Europäische Harmonisierung

Soweit akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen mit Programmeignern kooperieren, die beabsichtigen, das Konformitätsbewertungsprogramm von mehreren Konformitätsbewertungsstellen genutzt zu werden, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, kann es sinnvoll sein, dass sich die Akkreditierungsstellen gegenseitig informieren und es ermöglichen, dass die Akkreditierungsergebnisse einer europäischen Akkreditierungsstelle mit den anderen Stellen geteilt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Dies erfolgt im Rahmen von Verfahren zur gegenseitigen Koordinierung bei EA. Die Übernahme solcher Ergebnisse bleibt für jede Akkreditierungsbehörde in der EU freiwillig und unverbindlich. Eine gegenseitige Anerkennung im Rechtssinne findet auf Ebene der Konformitätsbewertungsstellen nicht statt.

Übersicht der Konformitätsbewertungsprogramme

Hier finden Sie eine Übersicht der Konformitätsbewertungsprogramme, die nach genauer und eingehender Prüfung in das Akkreditierungsprogramm der DAkkS aufgenommen und als akkreditierungsfähig eingestuft wurden.

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Unterlagen zum Antrag

Wenn Sie einen Antrag auf Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle stellen, geben Sie an welche Programme sie im Geltungsbereich der Akkreditierung (Level 3) als technischer Umfang (Level4) beantragen wollen. Im Rahmen der Einreichung der notwendigen Unterlagen machen sie die erforderlichen Angaben zu dem Programm und reichen die angeforderten Nachweise ein.

Soweit gesetzlich geregelt, können Sie hier einen Antrag auf Programmprüfung außerhalb des Akkreditierungsverfahren als Konformitätsbewertungsstelle stellen. Dann finden Sie hier alle dafür wichtigen Dokumente mit weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren und zum weiteren Prozess.

Kontakt

Dr. Ilona M. Pawlowska-Kurzweg, LL.M.

Servicebereichsleiterin

Programmprüfung | Produktentwicklung

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