Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen
Veränderte Marktanforderungen, neue Technologien und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel führen kontinuierlich zur Entwicklung neuer Konformitätsbewertungsprogramme. Das Interesse daran, sie in das Akkreditierungsprogramm der DAkkS aufzunehmen, wächst.
Service für Eigner von Programmen der Konformitätsbewertung
Konformitätsbewertungsprogramme werden von unterschiedlichen Akteuren entwickelt und betrieben. Diese „Inhaber“ der Programme – auch „scheme owner“ genannt – können zum Beispiel Unternehmen wie Hersteller oder Dienstleister, Interessenverbände, Verbraucherschutz- oder Normungsorganisationen, Zertifizierungsstellen oder auch der Gesetzgeber sein.
All diese Akteure haben ein berechtigtes Interesse, ihre Programme in das Akkreditierungsprogramm der DAkkS aufnehmen zu lassen. Denn Akkreditierung schafft Vertrauen – in die Kompetenz und Ergebnisse der jeweiligen Konformitätsbewertungsstelle (KBS) und damit auch in die geprüften, inspizierten oder zertifizierten Produkte oder Dienstleistungen.
Programmprüfung beantragen
Für sogenannte „private“ Konformitätsbewertungsprogramme beispielsweise von Interessenverbänden, Zertifizierungsstellen oder Herstellern gilt: Für die Aufnahme in das Akkreditierungsprogramm der DAkkS muss der Programminhaber einen Antrag bei der DAkkS stellen. Die Entscheidung zur Aufnahme neuer Konformitätsbewertungsprogramme obliegt ausschließlich der DAkkS. Die Kosten für die Prüfung der Akkreditierungsfähigkeit durch die DAkkS trägt der Antragsteller.
Zunächst prüft die DAkkS, soweit dies nicht bereits auf europäischer oder internationaler Ebene geschehen ist, ob das neue Konformitätsbewertungsprogramm den einschlägigen Vorschriften und Regeln zur Akkreditierung nicht widerspricht, insbesondere der EU-Verordnung (EG) 765/2008, dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) sowie den grundlegenden harmonisierten Normen zur Konformitätsbewertung.
Wie wird ein neues Konformitätsbewertungsprogramm aufgenommen?
Welche neuen Konformitätsbewertungsprogramme in das Akkreditierungsprogramm der DAkkS aufgenommen werden und welche nicht, entscheidet die DAkkS nach genauer und eingehender Prüfung (Evaluierung) in Übereinstimmung mit dem Akkreditierungsregelwerk. Für die internationale Anerkennung von Konformitätsbewertungsprogrammen wendet die DAkkS die Regel EA 1-22 der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) an. Das Dokument legt Anforderungen an das Verfahren der Evaluierung fest und listet erforderliche Informationen auf, die der „Inhaber“ eines Programms für eine Evaluierung bereitstellen muss. Darüber hinaus gibt es Hinweise und erläutert, was alles bei der Planung von Konformitätsbewertungsprogrammen zu berücksichtigen ist.
Unterlagen zum Antrag
Möchten Sie einen Antrag zur Zulassung stellen? Dann finden Sie hier alle dafür wichtigen Dokumente mit weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren und zum weiteren Prozess.
Kontakt
Dr. Ilona M. Pawlowska-Kurzweg, LL.M.
Servicebereichsleiterin
Programmprüfung | Produktentwicklung