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Internationale Zusammenarbeit

Zehn Jahre TBT-Auskunftsstelle

DAkkS leistet Beitrag zum Abbau technischer Handelshemmnisse
Pressemitteilung,

Seit 2015 ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Teil einer nunmehr zehnjährigen Erfolgsgeschichte internationaler Zusammenarbeit. In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt die DAkkS eine zentrale Aufgabe der „Nationalen TBT-Auskunftsstelle Deutschland“ wahr.

Die 2009 gegründete Nationale TBT-Auskunftsstelle geht zurück auf das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade - TBT) der Welthandelsorganisation (WTO). Das Übereinkommen hat unter anderem zum Ziel, die Schaffung unnötiger technischer Hemmnisse für den internationalen Handel zu verhindern sowie die weltweite Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung zu fördern.

Im Rahmen der „Nationale TBT-Auskunftsstelle“ beantwortet die DAkkS verschiedenste Fragen von Unternehmen zu technischen Handelsschranken, die Themen rund um Akkreditierung oder Konformitätsbewertung betreffen. Denn neben technischen Vorschriften, in welchen Merkmale von Produkten oder Herstellungsverfahren festgelegt sind, können auch Konformitätsbewertungsverfahren potenzielle technische Handelshemmnisse darstellen. Insbesondere die Prüfung und der Nachweis der Konformität bzw. die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen in den Empfängerländern führen immer wieder zu Problemen und Verzögerungen beim Inverkehrbringen eines Produktes.

Über die vielfältigen Anfragen weiß David Richter, Stabsbereich II Grundsatzfragen, Ansprechpartner für die TBT-Auskunftstelle bei der DAkkS, zu berichten: „Die Anfragen reichen von allgemeinen Fragen zu Akkreditierungsstellen bis hin zu sehr speziellen Anliegen. Wir hatten beispielsweise Fragen zu mögliche Akkreditierungen von Prüflaboren in China, nach der Notwendigkeit der Akkreditierung von Testlaboren nach ISO/IEC 17025 für Steckverbinder in der Automobilindustrie sowie zur Anerkennung von Prüfberichten in Deutschland durch einen Importeur von Carbon-Rollstühlen aus Taiwan“.

Hintergrund

Die Einrichtung einer nationalen TBT-Auskunftsstelle ist geregelt durch Artikel 10 des TBT-Übereinkommens „Information About Technical Regulations, Standards and Conformity Assessment Procedures“, in dem die WTO-Mitglieder dazu verpflichtet werden, eine nationale Auskunftsstelle (Enquiry Point) einzurichten. Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) ist ein multilaterales Übereinkommen, das von der WTO verwaltet wird.

Ing. Prof. Dr. iur. Raoul Kirmes

Leiter Stabsbereich Akkreditierungsgovernance, Forschung und Innovation

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