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Wichtige Beschlüsse zum Jubiläum

IAF-ILAC General Assembly
Pressemitteilung,

Vom 22.-31.10.2018 traf sich die Akkreditierungswelt zur Vollversammlung der internationalen Akkreditierungsorganisationen IAF (International Accreditation Forum) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) in Singapur. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) war mit dabei und nahm Einfluss auf die Ergebnisse der Vollversammlung im Interesse der deutschen und europäischen Wirtschaft.

Bei der diesjährigen IAF-ILAC General Assembly stand neben den Feierlichkeiten anlässlich des 25. Bestehens des IAFs vor allem die gemeinsame Arbeit an Fortschritten im internationalen Akkreditierungswesen auf dem Programm. Mit insgesamt 57 Meetings war die Agenda der diesjährigen Vollversammlung also prall gefüllt. Einige wesentliche Beschlüsse der diesjährigen Vollversammlung haben Einfluss auf die DAkkS und ihre Kunden:

Transparenz bezüglich des Akkreditierungsstatus bei Produktzertifikaten (IAF Resolution 2018-13)

Die Vollversammlung hat entschieden, den Nutzern von Produktzertifikaten mehr Transparenz zu bieten. Demnach wird es akkreditierten Produktzertifizierungsstellen zukünftig nicht mehr möglich sein, „nicht akkreditierte“ Produktzertifikate in Bereichen auszustellen, für die sie eine Akkreditierung halten. Zweck des Beschlusses ist es, Nutzern von Produktzertifikaten künftig mehr Orientierung zu bieten. So können sie in naher Zukunft sicher sein, dass Zertifikate akkreditierter Produktzertifizierungsstellen im Geltungsbereich ihrer erteilten Akkreditierung vertrauenswürdig sind.

Der Beschluss beinhaltet eine Übergangsregel für bereits erteilte Zertifikate. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird die DAkkS nähere Information veröffentlichen und auf ihre akkreditierten Produktzertifizierungsstellen zukommen.

Übergangsregelungen für die ISO/IEC 20000-1:2018 festgelegt (Anforderungen an Service-Managementsysteme) (IAF Resolution 2018-14)

Hinsichtlich des Ende September veröffentlichten internationalen Standards ISO/IEC 20000-1:2018 hat die Vollversammlung eine Übergangsfrist von drei Jahren vereinbart. Diese gilt ab Veröffentlichung des Standards, also konkret ab dem 30. September 2018. Akkreditierte Zertifikate auf Basis der ISO/IEC 20000-1:2011 verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

Die Übergangsregelung umfasst ferner:

  • Akkreditierungsstellen müssen ab dem 1. Juni 2019 bereit sein, Umstellungsbegutachtungen bei ihren akkreditierten Zertifizierungsstellen vorzunehmen.
  • Akkreditierte Zertifizierungsstellen, die den neuen Standard anwenden möchten, müssen bis zum 1. April 2020 ihre Akkreditierung umgestellt haben.
  • Audits zur Erst- sowie zu Rezertifizierung auf Basis des alten Standards dürfen ab dem 1. April 2020 nicht mehr durchgeführt werden.

Die DAkkS wird zu diesem Beschluss eine Umstellungsanleitung vorbereiten und in Kürze veröffentlichen.

Übergangsregelungen für die ISO 22000:2018 (Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette) (IAF Resolution 2018-15)

Die im Juni veröffentlichte neue Version der ISO 22000 war Anlass, die Resolution aus dem Vorjahr (IAF-Beschluss 2017-16) zu aktualisieren. Demnach wurde vereinbart, dass die Umstellungsfrist für akkreditierte Zertifikate drei Jahre betragen soll. Akkreditierte Zertifikate auf Basis der alten Norm müssen demnach bis zum 29. Juni2021 umgestellt sein. Zertifikate auf Basis der ISO 22000:2005, die nach der Veröffentlichung der ISO 22000:2018 ausgestellt wurden, müssen als Ablaufdatum den 29. Juni 2021 ausweisen.

Bestätigung der ISO/IEC TS 17021-10:2018 als normatives Anforderungsdokument für Zertifizierungsstellen im Bereich Arbeitsschutzmanagementsysteme (IAF Resolution 2018-16)

Die Technische Spezifikation ISO/IEC TS 17021-10 legt ergänzende Anforderungen an die Kompetenz für die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fest. Die DAkkS wendet die ISO/IEC TS 17021-10:2018 für Begutachtungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Arbeitsschutzmanagementsysteme zukünftig an.

IAF MLA Sub-Scope Erweiterung für ICAO CORSIA (IAF Resolution 2018-23)

Das IAF MLA für Validierungs- und Verifizierungsstellen für Treibhausgasemissionen auf der Basis der ISO 14065:2013 wird nach Beschluss der Vollversammlung um das CORSIA-Programm (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) erweitert. CORSIA ist ein globales Klimaschutzinstrument der ICAO (International Civil Aviation Organization), mit dem die wachsenden CO2 Emissionen des internationalen Luftverkehrs durch entsprechende CO2-Einsparungen kompensiert werden sollen. Es findet eine breite internationale Zustimmung. Die ab 2020 beginnende jährliche Prüfung der Emissionsdaten der Luftfahrtbetreiber durch akkreditierte, unabhängige Verifizierungsstellen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Vertrauen in Ergebnisse und CORSIA-Zielsetzungen zu schaffen. Die DAkkS wird mit der anstehenden Veröffentlichung von ergänzenden EU-Regelungen Akkreditierungen für CORSIA auf der Grundlage der ISO 14065:2013 anbieten.

ILAC Resolution GA 22.19

Ebenfalls beschloss die ILAC Vollversammlung, dass die ISO 20387 „Biobanking – General requirements for biobanking“ als alleinstehende Norm zum Zwecke der Akkreditierung von Biobanken verwendet werden kann. Damit wurde der Beschluss zur Erweiterung der Familie der Konformitätsbewertungsstellen um ein weiteres Mitglied getroffen. Die DAkkS befindet sich bereits im Gespräch mit Vertretern der deutschen Biobanken. Dabei geht es unter anderem um die nächsten Schritte zur Implementierung des neuen Akkreditierungsgebietes.

Zum Hintergrund

IAF und ILAC bilden das Rückgrat des internationalen Akkreditierungswesens, indem sie die gegenseitigen Anerkennungsvereinbarungen unterhalten, mit ihren Regeln und Leitfäden die weltweit einheitliche Anwendung der Akkreditierungsanforderungen unterstützen und damit den Rahmen für freien Warenverkehr auf internationaler Ebene bilden. Interessierte können sich auf den Webseiten von IAF und ILAC zu den zentralen Ergebnissen der diesjährigen Vollversammlung informieren.

DAkkS-Pressestelle

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T: +49 (0) 30 670591-954

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