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DAkkS-Regelwerk

Regelentwurf für Prüflaboratorien geht in die Konsultationsphase

Entwurf der DAkkS-Regel R-17025-PL konkretisiert die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025
Pressemitteilung,

Bei der schrittweisen Umsetzung ihres Regelkonzeptes leitet die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) das zweite Konsultationsverfahren ein. Interessierte Kreise erhalten durch die öffentliche Konsultation die Gelegenheit, den veröffentlichten Entwurf R-17025-PL „Regel zur Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018“ zu kommentieren. Die Frist zur Kommentierung endet am 1. September 2022.

Für die Verwaltungspraxis konkretisiert der vorliegende Regelentwurf an den erforderlichen Stellen die Anforderungen der für Prüflaboratorien relevanten Norm DIN EN ISO/IEC 17025. Der Entwurf präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Prüflaboratorien erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018. Dabei wird die neue Regel R-17025-PL keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich bringen, sondern nur notwendige Konkretisierungen vornehmen. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien ist die Norm selbst.

 

Kenntnis der Norm ist Voraussetzung

Für die Teilnahme am Konsultationsverfahren ist es notwendig, die dem Regelentwurf zugrundeliegende Norm DIN EN ISO/IEC 17025 zu kennen. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auch auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst kann aus urheberrechtlichen Gründen im Konsultationsverfahren nicht zur Verfügung gestellt, aber bei Bedarf über den Beuth-Verlag bezogen werden.

 

DAkkS-Regelwerk: weitere Schritte

Mit der Regel R-17025-PL stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres Regelkonzepts vor. Sie wird sukzessive weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten – wie z. B. DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17065 – erstellen. Auf diesen Regeln aufbauend wird die Akkreditierungsstelle bei Bedarf und zusammen mit ihren Sektorkomitees auch sektorale Regeln entwickeln, beispielsweise für die Akkreditierung von Prüflaboratorien im Bereich „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“.

Für alle diese Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.

 

„Altregeln“ werden sukzessive zurückgezogen

Die aktuell noch auf der Webseite der DAkkS veröffentlichten horizontalen und sektoralen „Altregeln“ mit der Kennung „71 SD …“ sind mit dem neuen Regelkonzept nicht kompatibel. Die DAkkS wird diese Regeln in Abstimmung mit dem Akkreditierungsbeirat schrittweise zurückziehen oder durch entsprechende Regeln nach neuem Konzept ersetzen.

Im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Umstellung des Regelwerks wendet die DAkkS Alt- und Neuregeln parallel an. Sollte es bei der Anwendung von Alt- und Neuregeln zu widersprüchlichen Vorgaben kommen, nimmt die DAkkS eine entsprechende Klarstellung vor.

 

Hintergrund

Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen einzuholen. Das im vergangenen Jahr durchlaufene Konsultationsverfahren zur Regel R-17011 wurde im Februar 2022 mit der Veröffentlichung der Regel erfolgreich abgeschlossen. Die Erfahrungen mit dem neu eingeführten Konsultationsverfahren sind positiv.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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