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DAkkS-Regelwerk

Regel R-17011 veröffentlicht

Neues Regeldokument konkretisiert Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17011
Pressemitteilung,

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens wurde die neue Regel „R-17011: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ (R-17011) mit heutigem Datum in Kraft gesetzt und auf der Webseite der DAkkS veröffentlicht. Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag für die Etablierung der neuen Systematik des DAkkS-Regelwerks.

Die Regel R-17011 konkretisiert an den erforderlichen Stellen die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17011, die – neben den gesetzlichen Vorgaben – die Basis für die Akkreditierungstätigkeit der DAkkS bildet und damit an der „Spitze“ des Regelwerks steht. Der Umbau des Regelwerks wird mit der Erstellung der Regeln zur Konkretisierung der sogenannten Level-3-Normen (ISO/IEC 17025, ISO/IEC 17020, etc.) und ggf. darauf basierender sektoraler Regeln für einzelne Fachbereiche fortgeführt.

Verständnis der Regel R-17011

Die Regel R-17011 erhebt nicht den Anspruch, ein „Erklärdokument“ zu sein. Der Inhalt der Regel lässt sich ohne die Kenntnis der dem Dokument zugrundeliegenden Norm DIN EN ISO/IEC 17011 nicht ohne Weiteres verstehen. Die Festlegungen der Regel bauen auf dem Normtext auf, der im Regeldokument R-17011 weder wiederholt noch erläutert wird. Die Norm ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über den Beuth-Verlag erworben werden kann.

Erläuterungen zum Konzept des Regelwerks sowie weitergehende Informationen zum Akkreditierungsprozess bietet die DAkkS-Webseite an folgenden Stellen:

Erläuterungen zum Regelwerk

Informationen zum Akkreditierungsprozess

Das „Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren“ (M-17011) gibt zudem ausführliche Informationen zum Akkreditierungsverfahren. Das Merkblatt wird im Lichte der jetzt veröffentlichten Regel in einem nächsten Schritt angepasst und um einige Erläuterungen ergänzt.

Merkblatt M-17011

Was ändert sich durch die Regel R-17011

Der Ablauf des Akkreditierungsverfahrens sowie die grundsätzlichen Regelungen, Vorgehensweisen und Prozesse der DAkkS bleiben durch die neue Regel R-17011 unverändert. Die Regel beinhaltet keine Anforderungen, die nicht schon jetzt Anwendung finden, sondern konkretisiert lediglich bestehende Anforderungen und legt bei Bedarf unbestimmte Begriffe der Norm aus.

Das bisherige DAkkS-Grundlagendokument 71 SD 0 001 („Allgemeine Regeln zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“), das gleichzeitig Merkblatt- und Regelcharakter hatte, ist nicht mehr aktuell. Es wird aber bis auf Weiteres auf der Website der DAkkS abrufbar sein, da es noch durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) ermittelt und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

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