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Alt-Regel

Regel 71 SD 0 001 zurückgezogen

Wichtiger Meilenstein beim Umbau des DAkkS-Regelwerkes
Pressemitteilung,

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2022 wurde der Ermittlungsstatus der Alt-Regel 71 SD 0 001 („Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“) aufgehoben. Auf seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 hatte der Akkreditierungsbeirat (AKB) einen entsprechenden Beschluss gefasst. Auch die nachfolgende Ressortabstimmung verlief positiv. Die Alt-Regel wurde daraufhin durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zurückgezogen.

Die Zurückziehung der Alt-Regel ist ein wichtiger Meilenstein beim Umbau des DAkkS-Regelwerkes. Erst vor wenigen Wochen veröffentlichte die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Regel R-17011. Diese steht an der „Spitze“ des zukünftigen Regelwerks der DAkkS und ersetzt in wesentlichen Teilen die veraltete Regel 71 SD 0 001. Die Zurückziehung der Alt-Regel war im AKB lange umstritten, ebenso der konzipierte Umbau des DAkkS-Regelwerkes.

Die DAkkS ist zuversichtlich, dass nun zügig die nächsten Schritte zur weiteren Umgestaltung des DAkkS-Regelwerkes gemeinsam mit dem AKB im Sinne einer einheitlichen und transparenten Akkreditierungspraxis angegangen werden können.

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