Rechtsgutachten der EA bestätigt den Änderungsbedarf bei GLOBAC, um eine Konformität mit Unionsrecht herzustellen
Ein im Auftrag der European co-operation for Accreditation (EA) erstelltes Rechtsgutachten bestätigt: Auch für den Beitritt von EA zur internationalen Organisation GLOBAC sind Änderungen an ihren Dokumenten notwendig, um die Konformität mit europäischem Recht sicherzustellen.
Hintergrund
Deutschland hatte bereits erklärt, GLOBAC nicht beitreten zu können, solange wesentliche Änderungen an den Dokumenten von GLOBAC ausstehen. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob EA als regionale Akkreditierungsorganisation GLOBAC beitreten darf, ohne europäisches Recht zu verletzen.
EA, die selbst keine nationale Akkreditierungsstelle ist, hatte daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Mängel im Hinblick auf die Satzung von GLOBAC auch einem Beitritt von EA verhindern.
Insofern ist diese jetzt vorliegende rechtliche Bewertung für die Organisation EA von der rechtlichen Bewertung für nationale Akkreditierungsstellen in der EU zu unterscheiden.
Ergebnis des EA-Rechtsgutachtens
Das Rechtsgutachten der EA kommt zu dem Ergebnis, dass auch für den Beitritt von EA Änderungen an den Dokumenten von GLOBAC erforderlich sind. Inhaltlich befasst sich das Rechtsgutachten der EA nicht mit den gleichen Fragestellungen wie die Rechtsgutachten von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der niederländischen Akkreditierungsstelle Raad voor Accreditatie (RvA). Diese behandeln vorwiegend die Situation nationaler Akkreditierungsstellen in der EU und die EA nur am Rande. Das Gutachten der EA befasst sich deshalb und gemäß dem Auftrag der EA auch nicht mit allen strittigen Punkten, die in den Gutachten von DAkkS und RvA aufgeworfen wurden.
Das Rechtsgutachten der EA stellt insbesondere bezüglich der Mängel in der Satzung betreffend den Non-Profit-Status fest:
„Der Wortlaut dieser [Not-For-Profit-] Klausel – vor allem Artikel 5.2(3) der Satzung – ist jedoch so weit gefasst, dass [GLOBAC] am Wettbewerb teilnehmen könnte. Gemäß dieser Bestimmung kann [GLOBAC] „Handel treiben“, ohne dass konkretisiert wird, was dies in der Praxis bedeutet.
Dies steht im Widerspruch zum europäischen Recht und zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-142/20.“
Bezüglich der Stimmrechte von Konformitätsbewertungsstellen und deren Einflussmöglichkeiten und im Hinblick auf Anforderungen, die über denen der harmonisierten Normen gemäß der VO (EG) 1025/2012 liegen, schlägt das Gutachten eine Opt-out-Klausel für EU NAB vor:
„Eine Opt-out-Klausel könnte zum Nutzen von EA und seinen Mitgliedern in die Satzung von [GLOBAC] aufgenommen werden. Dadurch würden EA und seine Mitglieder vor Entscheidungen geschützt, die gegen europäisches Recht verstoßen, ohne den allgemeinen Betrieb von [GLOBAC] zu gefährden. In der Praxis würde die Inanspruchnahme der Opt-out-Klausel bedeuten, dass EA (und/oder seine Mitglieder) sich aus der Teilnahme an den Aktivitäten von [GLOBAC] zurückziehen können, wenn Entscheidungen getroffen werden, die im Widerspruch zu europäischen Rechtsvorschriften stehen.“
Damit wird GLOBAC neben dem im Gutachten der DAkkS vorgeschlagenen „Basis-MLA“ als europarechtlich zulässigem Minimalkonsens ein weiterer Änderungsvorschlag unterbreitet, um einen Beitritt von EA und den nationalen Akkreditierungsstellen in der EU zu GLOBAC zu ermöglichen.
Die DAkkS hält jedoch am Basis-MLA als Lösung fest, denn die negativen Erfahrungen mit der Opt-out-Regelung bei IAF MD:28 haben gezeigt, dass eine solche Regelung mit hohen Rechtsunsicherheiten verbunden sein kann.
GLOBAC-Verhandlungen
GLOBAC hat der DAkkS angeboten, ab Ende September 2025 in Verhandlungen über die notwendigen Änderungen einzutreten. Es ist zu hoffen, dass GLOBAC auch EA die Teilnahme an den Verhandlungen ermöglichen wird, damit diese ihre Perspektive als regionale Akkreditierungsorganisation einbringen kann.
Die DAkkS unterstützt und begrüßt den anstehenden Verhandlungsprozess und hofft, dass nachhaltige Verbesserungen für eine neue internationale Akkreditierungsorganisation erzielt werden können.