Notwendige Richtigstellung eines Positionspapiers von Verbänden
Die Darstellungen in einem aktuellen Positionspapier einiger Verbände mit struktureller Kritik am Akkreditierungssystem in Deutschland bedürfen einiger Klarstellungen sowie der Korrektur und Einordnung.
Deutschland ist ein erfolgreicher Akkreditierungsstandort
Mit mehr als 6.000 aktiven Akkreditierungen verfügt Deutschland über das leistungsfähigste Akkreditierungssystem Europas. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die nationale Behörde für Akkreditierungen in Deutschland, gehört zu den größten Akkreditierungsstellen weltweit – ein Beleg für die hohe Akzeptanz ihrer Arbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Die DAkkS wird auch von Konformitätsbewertungsstellen aus Drittstaaten beauftragt, da sie weltweit eine hohe Reputation genießt.
Niederlassungsfreiheit von Konformitätsbewertungsstellen
Grundsätzlich können Konformitätsbewertungsstellen innerhalb der Europäischen Union die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. AEUV nutzen. Gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 765/2008 müssen Konformitätsbewertungsstellen die Akkreditierung bei der zuständigen Akkreditierungsbehörde beantragen. Diese zuständige Behörde überwacht alle weltweiten akkreditierten Konformitätsbewertungsaktivitäten der akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle.
Der DAkkS liegen keine Daten und Belege dafür vor, dass Konformitätsbewertungsstellen von ihrem Recht aus Art. 49 ff. AEUV in stärkerem Maße Gebrauch machen. Die Zahl der in Deutschland akkreditierten Stellen ist stabil – mit einer leicht steigenden Tendenz. Die Zahl der akkreditierten Tätigkeiten nimmt vielmehr auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben in den letzten Jahren stark zu.
Der DAkkS liegen ebenfalls keine Belege dafür vor, dass deutsche Unternehmen häufiger als Unternehmen in anderen europäischen Staaten eine ausländische Konformitätsbewertungsstelle beauftragen.
Im entsprechenden Verbändepapier finden sich gleichfalls keinerlei Belege für diese Behauptungen.
Transparente und gesetzlich geregelte Verfahren
Die Akkreditierung ist in Deutschland wie in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine hoheitliche, d.h. staatliche Aufgabe. Die Verfahren und Prozesse folgen aus dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Daneben gelten für das Verwaltungsverfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung, die jederzeit ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren der Akkreditierung gewährleisten.
Harmonisierung im europäischen Kontext
Um ein einheitliches Vorgehen der Akkreditierungsbehörden in Europa zu gewährleisten, müssen sich alle Akkreditierungsstellen gemäß Art. 10, 11 der VO (EG) 765/2008 einem strengen Peer-Evaluation-Verfahren unterwerfen, bei dem geprüft wird, ob die Akkreditierungsstellen alle gesetzlichen Regelungen und Normen konform und europäisch harmonisiert anwenden.
Die Peer-Evaluation wird gemäß Art. 14 (EG) 765/2008 organisiert durch European co-operation for Accreditation (EA). Deutschlands Akkreditierungsinfrastruktur zählt zu den Besten der Welt und hat alle Peer-Evaluationen seit 2010 jeweils bestanden. Damit hat Deutschland unter Beweis gestellt, dass die Akkreditierung in Deutschland gemäß den europäischen harmonisierten Normen durchgeführt wird.
Es liegen weder negative Ergebnisse der Peer-Evaluationen zu Deutschland vor, noch gibt es sonstige Belege dafür, dass die Akkreditierungsinfrastruktur Deutschlands von internationalen Vorgaben abweicht oder strukturelle Defizite aufweist.
Bürokratieabbau: Konkrete Maßnahmen statt pauschaler Kritik
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Prozesse im Bereich der Akkreditierung zu verschlanken und unnötige Regelungen abzubauen. So wurden im Bürokratieabbaugesetz II erhebliche Vereinfachungen im Bereich der Akkreditierung vom Gesetzgeber ermöglicht.
Die nationale Akkreditierungsbehörde hat diese geänderten gesetzlichen Vorgaben unverzüglich umgesetzt, strukturelle Anpassungen vorgenommen und eine gezielte Weiterentwicklung interner Abläufe realisiert sowie große Digitalisierungsprojekte erfolgreich abgeschlossen. Ein Bestandteil dieses Modernisierungskurses ist der Ausbau digitaler Kommunikationswege: Mit dem DAkkS-PORT steht ein Werkzeug zur Verfügung, das digitale Antragstellung, Statusverfolgung und Dokumentenaustausch ermöglicht.
Daneben hat die DAkkS in den vergangenen Jahren mehrere hundert Regeln zurückgezogen, um den Verwaltungsprozess zu vereinfachen.
Mit dem digitalen Akkreditierungssymbol der DAkkS und dem Leuchtturmprojekt Digital Calibration Certificate (DCC) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wurden gemeinsam mit anderen Institutionen der Qualitätsinfrastruktur (QI) wegweisende und weltweit beachtete Digitalisierungsschritte für die Spitzenposition der QI vorangetrieben.
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die Verbände mitteilen, dass die Digitalisierungsschritte offenbar für einige Konformitätsbewertungsstellen als zu weitgehend empfunden werden. Die DAkkS ist bemüht, angemessene Alternativen für kleine Unternehmen bereitzustellen.
Kommunikation
Grundsätzlich sind alle Verantwortlichen im Bereich der Akkreditierung für konstruktive Anregungen offen, die zu weiteren Effizienzsteigerungen im Bereich der Qualitätsinfrastruktur führen können. Solche Vorschläge sollten möglichst konkret und für den sektoralen Kontext passend eingebracht werden. Dies kann im Rahmen der gesetzlich definierten Kommunikationswege im Akkreditierungsrecht erfolgen, das eine Fülle von Austausch- und Dialogformaten von der Normung über Beiräte und Fachbeiräte sowie den Expertenrat bietet, um eine schnelle Umsetzbarkeit zu gewährleisten.