Neues Regeldokument für Zertifizierungsstellen veröffentlicht – DAkkS-Regelwerk jetzt vollständig
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015“ (R-17021-1) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Der gesamte Regel-Satz der DAkkS in Bezug auf die zugehörigen Level-3-Normen ist damit vervollständigt.
Die Regel konkretisiert die Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 für die Verwaltungspraxis. Diese legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme fest und dient als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung. Ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 präzisiert die neue Regel zudem die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018, sofern dies für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme erforderlich ist.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über DIN Media (vormals Beuth Verlag) erworben werden kann.
Was ändert sich durch die Regel R-17021-1?
Die neue Regel R-17021-1 nimmt notwendige Konkretisierungen vor – inhaltliche Änderungen in der Akkreditierungspraxis ergeben sich daraus nicht. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme ist die Norm selbst.
Anforderungen internationaler Regeln der entsprechenden Organisationen wurden soweit notwendig in die neue Regel R-17021-1 übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgabe des Dokuments EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche.
Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Mit Veröffentlichung der R-17021-1 wird als Neuheit auch für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme eine Möglichkeit zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs auf Antrag eingeführt. Für die Darstellung des flexiblen Geltungsbereichs der Akkreditierung gelten bis auf Weiteres die aktuellen Vorgaben.
Die Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung für Managementsysteme erfolgt anhand von zwei Kategorien: A und B. Diese sind hierarchisch aufgebaut. An den Bezeichnungen der Kategorien ist erkennbar, dass diese eine vergleichbare Darstellung in allen Akkreditierungsaktivitäten der DAkkS gewährleisten. Die sukzessive Einführung der Kategorien zur Flexibilisierung ist im Bereich Zertifizierungsstellen für Managementsysteme bis Anfang 2026 vorgesehen. Über weitere Details zur Einführung und zu sektoralen Festlegungen informiert die DAkkS zu gegebener Zeit auf ihrer Internetseite.
Komplettierung des DAkkS-Regelwerks
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass mit der Veröffentlichung der Regel R 17021-1 nunmehr der gesamte Regel-Satz der DAkkS in Bezug auf die zugehörigen Level-3-Normen vervollständigt ist.
Bereits veröffentlichte Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten sind:
- R-17011 LINK ZUM DOKUMENT
- R-17020 LINK ZUM DOKUMENT
- R-17024 LINK ZUM DOKUMENT
- R-17025-PL LINK ZUM DOKUMENT
- R-17025-K LINK ZUM DOKUMENT
- R-17065 LINK ZUM DOKUMENT
- R-15189 LINK ZUM DOKUMENT
- R-17034 LINK ZUM DOKUMENT
- R-17043 LINK ZUM DOKUMENT
- R-20387 LINK ZUM DOKUMENT