Neues Regeldokument für Verifizierungs- und Validierungsstellen veröffentlicht
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Akkreditierung von Verifizierungs- und Validierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17029:2020“ (R-17029) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Die Regel konkretisiert für die Verwaltungspraxis die Norm DIN EN ISO/IEC 17029:2020. Diese legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Verifizierungs- und Validierungsstellen fest und dient als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung. Ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Verifizierungs- und Validierungsstellen erforderlich ist, präzisiert die neue Regel zudem die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über DIN Media (vormals Beuth Verlag) erworben werden kann.
Was ändert sich durch die Regel R-17029?
Die neue Regel R-17029 bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Verifizierungs- und Validierungsstellen ist die Norm selbst.
Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European co-operation for Accreditation (EA) und der International Accreditation Forum (IAF) zur Akkreditierung von Verifizierungs- und Validierungsstellen, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17029 übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgabe des Dokuments EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche.
Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Möglichkeit zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs
Mit Veröffentlichung der R-17029 wird auch für Verifizierungs- und Validierungsstellen eine Möglichkeit zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs auf Antrag eingeführt. Für die Darstellung des flexiblen Geltungsbereichs der Akkreditierung gelten bis auf Weiteres die aktuellen Vorgaben.
Die Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung werden mit A, B und C bezeichnet und bauen hierarchisch aufeinander auf. An den Bezeichnungen der Kategorien ist erkennbar, dass diese eine vergleichbare Darstellung in allen Akkreditierungsaktivitäten der DAkkS gewährleisten.
Die sukzessive Einführung der Kategorien zur Flexibilisierung ist bis Anfang 2026 vorgesehen. Über weitere Details zur Einführung und zu sektoralen Festlegungen informiert die DAkkS zu gegebener Zeit auf ihrer Internetseite.
Neue Vorgaben für die Angabe des Geltungsbereichs
In Anlage 1 zur R-17029 wurde eine neue einheitliche Struktur definiert, welche zukünftig bei der Ausstellung von Akkreditierungsinformationen zu berücksichtigen ist.
Das DAkkS-Regelwerk
Mit der Regel R-17029 stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres Regelkonzepts vor. Weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten sind in Arbeit. Auch für diese Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.