Neues Regeldokument für Prüflaboratorien veröffentlicht
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 zur Akkreditierung von Prüflaboratorien“ (R-17025-PL) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Für die Verwaltungspraxis konkretisiert die Regel an den erforderlichen Stellen die Prüflabor-Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018, die allgemeine Anforderungen an die Kompetenz solcher Laboratorien festlegt und als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung dient. Die neue Regel präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Prüflaboratorien erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über den Beuth-Verlag erworben werden kann.
Was ändert sich durch die Regel R-17025-PL?
Die neue Regel R-17025-PL bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien ist die Norm selbst.
Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur Akkreditierung von Prüflaboratorien, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17025-PL übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben der Dokumente EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche und ILAC-P10 zur metrologischen Rückführbarkeit von Prüfergebnissen.
Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Die Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung werden zukünftig mit A, B und C bezeichnet und ersetzen die bisherigen Einstufungen als III, I und II. Inhaltlich sind die neuen und bisherigen Kategorien nahezu identisch, als einzige Änderung wurde die Kategorie B im Vergleich zur Kategorie I um eine Aussage ergänzt. Mit den geänderten Bezeichnungen der Kategorien ist u. a. deutlicher erkennbar, dass die Kategorien hierarchisch aufeinander aufbauen.
Die sukzessive Einführung der neuen Kategorisierungsbezeichnungen zur Flexibilisierung ist ab der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt und in einer sich anschließenden Übergangsphase gelten die bisherigen und die neuen Bezeichnungen gleichwertig. Informationen zur Einführung inkl. Antragsunterlagen und sektoraler Festlegungen entsprechend der DAkkS-Organisationsstruktur werden rechtzeitig auf der Internetseite veröffentlicht.
Das DAkkS-Regelwerk
Mit der Regel R-17025-PL stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres Regelkonzepts vor. Weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten sind in Vorbereitung. Auch für diese Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.