Neues Regeldokument für Kalibrierlaboratorien veröffentlicht
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018“ (R-17025-K) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die Regel konkretisiert für die Verwaltungspraxis die Norm DIN EN ISO 17025:2018. Diese legt u. a. für Kalibrierlaboratorien die allgemeinen Anforderungen an deren Kompetenz fest und dient als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung.
Die neue Regel präzisiert ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Kalibrierlaboratorien erforderlich ist, die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über DIN Media (vormals Beuth Verlag) erworben werden kann.
Was ändert sich durch die Regel R-17025-K?
Die neue Regel R-17025-K bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien ist die Norm selbst.
Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European co-operation for Accreditation (EA) und der International Laboratory Cooperation (ILAC) zur Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17025-K übernommen.
Insbesondere wird auf Vorgaben der Dokumente EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche und ILAC-P10 zur metrologischen Rückführbarkeit von Kalibrierergebnissen sowie ILAC P9 zur Teilnahme an Eignungsprüfungen in der Regel eingegangen.
Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Für die Darstellung des flexiblen Geltungsbereichs der Akkreditierung gelten bis auf Weiteres die aktuellen Vorgaben. Die DAkkS wird die Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung künftig mit A, B und C kennzeichnen und so die bisherige Einstufung III schrittweise ersetzen und erweitern.
Die neuen Bezeichnungen der Kategorien verdeutlichen, dass sie hierarchisch aufeinander aufbauen und über alle Akkreditierungsaktivitäten der DAkkS hinweg einer vergleichbaren Darstellung folgen. Über weitere Details zur Einführung und zu sektoralen Festlegungen informiert die DAkkS rechtzeitig auf Ihrer Internetseite.