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Neue Gebührenverordnung zum 1. Juli in Kraft getreten.

Rechtliche und kostenspezifische Anpassung
Pressemitteilung,

Mit Inkrafttreten der neuen Akkreditierungsstellengebührenverordnung zum 1. Juli 2018 änderte sich die Berechnungsgrundlage für Leistungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Verordnung wurde bereits Mitte Dezember 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen.

Erstmals seit ihrer Gründung vor mehr als acht Jahren wurde die Gebührenverordnung für die nationale Akkreditierungsstelle rechtlich und kostenspezifisch angepasst. Die neue Gebührenverordnung gilt für alle Anträge auf Akkreditierung, die seit dem 1. Juli bei der DAkkS eingehen. Anträge auf Leistungen der DAkkS, die bis einschließlich 30. Juni eingingen, werden noch nach der alten Kostenverordnung abgerechnet. „Die neue Gebührenverordnung bemisst unsere eigene Leistung genau und sichert die zwingend erforderliche Kostendeckung der DAkkS“, so DAkkS-Geschäftsführer Dr.-Ing. Stephan Finke.

Die Verordnung ermöglicht eine präzise und gerechte Abrechnung

Seit 1. Juli werden Gebühren für Leistungen der DAkkS gemäß des ebenfalls angepassten Gebührenrechts des Bundes erhoben. Die Leistungen der DAkkS werden nun nach zeitlichem Aufwand abgerechnet. Dies ersetzt die Abrechnung nach Rahmengebühren. Entsprechend werden alle Gebührenbescheide der DAkkS für beantragte Leistungen ab Stichtag 1. Juli den tatsächlichen Zeitaufwand pro Leistung viertelstundengenau ausweisen. „Zeitgebühr und Aufwandserfassung sind für den öffentlichen Bereich nichts Exotisches. Auch im privatwirtschaftlichen Bereich ist eine – teilweise minutengenaue – Aufwandserfassung gang und gäbe. Insofern macht die neue Gebührenverordnung Akkreditierung wirtschaftlicher“, so Finke.

Auch der Einsatz von externen Begutachtern wird seit 1. Juli viertelstundengenau abgerechnet. Des Weiteren hat die neue Gebührenverordnung Auswirkungen auf die Abrechnung von Reisezeiten. So erfolgt diese ebenfalls auf 15 Minuten genau nach Zeitaufwand mit jeweiligen Stundensätzen. Das ersetzt die bisherige Regelung über Reisezeitpauschalen. Diese Regelungen führen dazu, dass die Gebühren für DAkkS-Kunden grundsätzlich besser nachvollziehbar sein werden.

DAkkS-Pressestelle

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