Konsultationsverfahren zum Regelentwurf R-17011 gestartet
Durch ein öffentliches Konsultationsverfahren erhält die Fachöffentlichkeit die Gelegenheit, den Entwurf des Regeldokuments für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen zu kommentieren. Die Kommentierungsfrist endet am 27. April 2026.
Die Regel R-17011 wurde in ausgewählten Punkten inhaltlich angepasst sowie redaktionell überarbeitet. Mit dem aktualisierten Entwurf wird ab sofort das öffentliche Konsultationsverfahren gestartet, in dem die interessierten Kreise Anpassungsvorschläge unterbreiten können. Durch ein öffentliches Konsultationsverfahren erhält die Fachöffentlichkeit die Gelegenheit, den überarbeiteten Entwurf des Dokumentes R-17011 „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ zu kommentieren. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 27. April 2026.
Die im Entwurf vorgenommenen Änderungen betreffen die folgenden Punkte:
- Änderungen aufgrund des Wegfalls von ILAC und IAF und der Einführung der Lizenzbedingungen für die Verwendung des Akkreditierungssymbols und Verweisen auf die Akkreditierung
- Änderungen im Kontext der Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche
- Änderungen aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz durch Konformitätsbewertungsstellen
- Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung
Die in der Norm DIN EN ISO/IEC 17011:2018 festgelegten Anforderungen bilden die wichtigste Grundlage für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Allerdings können in der nationalen Anwendung durch weitere Rechtsgrundlagen zusätzliche Anforderungen im Akkreditierungsverfahren zu beachten sein.
Der vorliegende Regelentwurf R-17011 konkretisiert für die Verwaltungspraxis an den erforderlichen Stellen die geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018 für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen.
Für das Verständnis der Regel ist die Kenntnis der zugrunde liegenden Normen notwendig, denn die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auch auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Aus urheberrechtlichen Gründen kann die DAkkS im Konsultationsverfahren die Norm nicht zur Verfügung stellen.
Teilnahme am Konsultationsverfahren
Im Konsultationsverfahren der DAkkS kann der neue Regelentwurf nun kommentiert werden. Die Möglichkeit der Stellungnahme muss bis zum 27. April 2026 erfolgt sein.
Hintergrund
Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen einzuholen. Die Erfahrungen mit dem Konsultationsverfahren sind positiv.