Konsultationsverfahren zu zwei weiteren Regelentwürfen gestartet
Durch ein öffentliches Konsultationsverfahren erhält die Fachöffentlichkeit die Gelegenheit, die Entwürfe der Regeldokumente für Inspektionsstellen (R-17020) und für Kalibrierlaboratorien (R-17025-K) zu kommentieren. Die Kommentierungsfrist endet im März 2024.
Bei der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen bilden international geltende Normen die zentrale Grundlage für die Bewertung der fachlichen Kompetenz. Sie legen fest, welche Anforderungen eine Stelle erfüllen muss. Allerdings können in der nationalen Anwendung durch weitere Rechtsgrundlagen strengere Kriterien im Akkreditierungsverfahren zu beachten sein.
Die beiden vorliegenden Regelentwürfe R-17020 und R-17025-K konkretisieren an den erforderlichen Stellen die Anforderungen der Normen DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Inspektionsstellen bzw. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für Kalibrierlaboratorien. Die Entwürfe präzisieren zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für diese Stellen erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Für das Verständnis der Regeln ist die Kenntnis der zugrunde liegenden Normen notwendig, denn sie wiederholen keine Norminhalte und verzichten auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Normen selbst können aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Konsultationsverfahren der DAkkS zur Verfügung gestellt werden.
Teilnahme am Konsultationsverfahren
Im Konsultationsverfahren der DAkkS können die Regelentwürfe nun kommentiert werden. Die Stellungnahmen müssen innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- R-17020 für Inspektionsstellen: bis 20. März 2024
- R-17025-K für Kalibrierlaboratorien: bis 27. März 2024
Hintergrund
Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen einzuholen. Die Erfahrungen mit dem Konsultationsverfahren sind positiv.