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Inspektionsstellen

Kombiniertes ILAC-DAkkS-Symbol für Inspektionsstellen verfügbar

Aktualisierte ILAC-Regeln
Pressemitteilung,

Die internationale Akkreditierungsorganisation ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) hat die Regeln zur Verwendung ihres ILAC-MRA-Zeichens aktualisiert. Akkreditierten Inspektionsstellen ist es nun gestattet, auch das kombinierte ILAC-DAkkS-Symbol zu verwenden. Die DAkkS hat dazu eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit ILAC abgeschlossen.

Mit der Verwendung des kombinierten ILAC-DAkkS-Symbols in Ergebnisberichten zeigen Laboratorien und Inspektionsstellen an, dass ihre Ergebnisse den einschlägigen Anforderungen der Akkreditierung unterliegen und dass diesen Ergebnissen entsprechendes Vertrauen entgegengebracht werden kann. Auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennungsvereinbarung („Mutal Recognition Arrangement“, MRA) zwischen der DAkkS und ILAC genießen diese Ergebnisberichte weltweite Anerkennung.

Auch die Verwendung des DAkkS-Akkreditierungssymbols ohne ILAC-MRA-Zeichen löst bereits diese Vermutungswirkung aus. Die DAkkS empfiehlt jedoch Stellen, die international tätig sind, das kombinierte ILAC-DAkkS-Symbol zu verwenden.

Laboratorien steht schon seit längerer Zeit die Nutzung des kombinierten Zeichens offen. Nun können auch Inspektionsstellen das ILAC-DAkkS-Symbol verwenden. Das Zeichen beinhaltet auch die Registriernummer der relevanten Akkreditierung.

Was muss ich tun, um das kombinierte Zeichen verwenden zu können?

Wenn Ihnen die DAkkS bereits die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für die spezifische Akkreditierung erteilt hat, informieren Sie bitte formlos Ihren Kundenbetreuer bei der DAkkS. Sie erhalten dann eine entsprechende Sublizenzvereinbarung zur Unterschrift, die Sie an die DAkkS zurücksenden. Sobald diese Vereinbarung abgeschlossen wurde, erhalten Sie von der DAkkS die entsprechenden Grafikdateien. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Sofern Sie die Verwendung des DAkkS-Akkreditierungssymbols bislang noch nicht beantragt haben, nun aber gerne das „Kombinierte ILAC-DAkkS-Symbol“ verwenden möchten, bitten wir Sie einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Lassen Sie in diesem Fall der Akkreditierungsstelle das ausgefüllte Antragsformular 72 FB 001 zukommen.

Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung des „kombinierten ILAC-DAkkS-Symbols“ nicht alleine, sondern nur als Ergänzung zur Beantragung des Akkreditierungssymbols möglich ist. Auch hier erhalten Sie von der DAkkS nach der Unterzeichnung der Sublizenzvereinbarung die entsprechenden Grafikdateien. Für die Beantragung und Bereitstellung der Symbole fällt eine geringe Gebühr an.

Was müssen Sie bei der Verwendung des kombinierten ILAC-DAkkS-Symbols beachten?

Neben der unterschriebenen Sublizenzvereinbarung gelten für die Verwendung des "kombinierten ILAC-DAkkS Symbols" die gleichen Regeln wie für das Akkreditierungssymbol. Das entsprechende Dokument finden Sie auf der DAkkS-Website unter der Kennung 71 SD 0 011.

Wenn Sie das kombinierte ILAC-DAkkS Symbol bereits als Laboratorium verwenden, ändert sich für Sie nichts. Sie können das Symbol unter Einhaltung der Regel 71 SD 0 011 weiterhin nutzen.

Dr. Andreas Hönnerscheid

Leiter Stabsbereich Qualitätsmanagement




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