• DAkkS
  • Pressemitteilung Detail
Information an alle akkreditierten Stellen

Jahresmeldungen: Frist endet Ende März

Für alle Konformitätsbewertungsarten erforderlich
Pressemitteilung,

Am 31. März 2021 endet für akkreditierte Stellen die Frist für die Zusendung der nun für alle Konformitätsbewertungsarten erforderlichen Jahresmeldung an die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Über die Notwendigkeit der Jahresmeldung und die normativen Hintergründe haben wir die Konformitätsbewertungsstellen bereits im September 2020 und erneut im Februar 2021 direkt informiert.

Wir danken allen akkreditierten Stellen, die uns die Jahresmeldung und die in diesem Zusammenhang geforderten Informationen bereits haben zukommen lassen, für die aktive Mitarbeit. Uns ist bewusst, dass vor allem die erstmalige Erstellung der Jahresmeldung mit größerem Aufwand verbunden sein kann. Dies ist insbesondere in der derzeitigen pandemiebedingten Belastungssituation eine besondere Herausforderung.

Sofern Ihre Rückmeldung noch aussteht, weisen wir noch einmal darauf hin, dass Sie bei der erstmaligen Zusendung der Jahresmeldung valide Schätzungen zu den geforderten Werten einreichen können, wenn die Daten anderweitig nicht exakt ermittelt werden können oder es coronabedingt nachweislich zu Problemen kommt.

Sollte es daneben besondere technische oder praktische Probleme bei der Bereitstellung der geforderten Informationen geben, sprechen Sie bitte direkt Ihren zuständigen DAkkS-Verfahrensmanager an, um Antworten auf noch bestehende Fragen zu finden oder mögliche Lösungen zu erörtern.

Um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Nachforderungen entstehen zu lassen, bitten wir Sie dringend, der Zusendung der Jahresmeldung in jedem Fall nachzukommen.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

Zurück

Nach oben