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Europäischer Rechtsrahmen

Europäische Akkreditierungs­verordnung angepasst

Keine Auswirkungen auf die Akkreditierung
Pressemitteilung,

Zum 16. Juli 2021 wird die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die „Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“ angepasst.

Die Anpassungen an die 2008 in Kraft getretene Verordnung haben keinen Einfluss auf die Arbeit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder der der akkreditierten Stellen. Lediglich die Inhalte zum „Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten“ überführt der europäische Gesetzgeber in eine eigene Verordnung. Somit fällt Kapitel 3 der bisherigen Fassung der Verordnung Nr. 765/2008 weg.

Hintergrund

Die EU hat im Jahr 2010 ein einheitliches europäisches Akkreditierungssystem geschaffen. Seitdem ist die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in allen Bereichen stets eine hoheitliche Tätigkeit. In jedem Mitgliedstaat ist je eine nationale Akkreditierungsstelle für die Akkreditierung zuständig.

Dieses europäische Akkreditierungssystem basiert im Wesentlichen auf der Verordnung Nr. 765/2008. Diese Verordnung soll insbesondere sicherstellen, dass die Akkreditierung dem öffentlichen Interesse dient.

DAkkS-Pressestelle

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