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EU-Sanktionen

EU konkretisiert Empfehlungen für akkreditierte Stellen

Einschränkung von Konformitäts­bewertungs­tätigkeiten in Russland und Belarus
Pressemitteilung,

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Europäische Kommission ihre Regelungen für die Akkreditierungs- und Konformitäts­bewertungs­branche in einem Brief an die Europäische Akkreditierungs­organisation (EA) konkretisiert. Danach empfiehlt die EU-Kommission allen in der EU ansässigen akkreditierten Stellen, ihre Konformitäts­bewertungs­tätigkeiten für in Russland oder Belarus angesiedelte Unternehmen einzustellen.

 

Empfehlungen an Konformitäts­bewertungs­stellen

Die Empfehlung der EU-Kommission geht über die bisherigen Regelungen hinaus. Bereits zuvor konnten akkreditierte Stellen keine Konformitäts­bewertungen für in Russland oder Belarus ansässige Unternehmen vornehmen, wenn entweder diese Organisationen auf der Sanktionsliste der Europäischen Union standen oder deren Produkte und Dienst­leistungen vom Import-Stopp in die EU betroffen waren. Die Europäische Kommission regt nun an, die Maßnahmen in beiden Ländern auch auf die Bereiche auszuweiten, die selbst keiner Sanktion oder keinem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Empfehlungen der Europäischen Kommission im Wortlaut sind auf der Internetseite von European Accreditation (EA) veröffentlicht.

Link zur EA-Webseite

 

Keine Akkreditierungs­tätigkeit in Russland und Belarus

Im Bereich der Akkreditierung hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) sämtliche Tätigkeiten in Russland und Belarus eingestellt und die Akkreditierungen zurückgezogen. Sie wird zudem weder neue Anträge auf Akkreditierungen aus diesen Ländern annehmen noch laufende Verfahren weiterbearbeiten. In diesem Zusammenhang wird die DAkkS auch keine Überwachungs­begutachtungen oder Witness-Audits bestehender Akkreditierungen vornehmen. Diese Vorgehensweise stimmt mit den aktuellen Empfehlungen der Europäischen Kommission überein.

Weitere Informationen

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Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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