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Umgang mit Corona-Pandemie

Einschränkungen bei Vor-Ort-Begutachtungen im Ausland bleiben bestehen

Zum Schutz aller Beteiligten
Pressemitteilung,

Angesichts des nach wie vor angespannten Infektionsgeschehens hält die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) daran fest, Vor-Ort-Begutachtungen im Ausland nur in Nicht-Risiko-Ländern durchzuführen. Zum Schutz aller Beteiligten setzt die DAkkS somit prioritär auf die Durchführung von Fernbegutachtungen, soweit dies technisch möglich ist.

Wo eine Vor-Ort-Begutachtung im Ausland stattfinden kann, das entscheidet die DAkkS auf Basis der Meldungen des Robert Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes. Im Kombination mit den jeweiligen Einreisebestimmungen – beispielsweise den Quarantäne und Test-Bestimmungen – aber auch mögliche Einschränkungen für eine Wiedereinreise nach Deutschland leitet die DAkkS auf dieser Grundlage ab, inwiefern im fraglichen Land eine Vor-Ort-Begutachtung durchgeführt werden kann. Einzelne große Länder unterteilt die DAkkS nach Regionen und bewertet diese gesondert, um die Möglichkeiten einer Begutachtung am Standort der zu begutachtenden Konformitätsbewertungsstelle genauer einschätzen zu können.

Diese Regelungen wendet die DAkkS bis auf weiteres an – unabhängig davon, ob die Vor-Ort-Begutachtung auf Grundlage eines hoheitlichen oder auch nicht-hoheitlichen Akkreditierungsverfahrens stattfinden soll.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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